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   LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21   

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https://dejure.org/2022,28144
LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21 (https://dejure.org/2022,28144)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2022 - 11 Sa 569/21 (https://dejure.org/2022,28144)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 11 Sa 569/21 (https://dejure.org/2022,28144)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 15 Sa 289/20

    Behauptungen "ins Blaue" - Entschädigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder dann, wenn wenn die Prozesspartei selbst nicht an die Richtigkeit ihres Prozessvortrags glaubt (BAG, Urteil vom 27.03.19, 10 AZR 318/17, anderer Ansicht: LAG Urteil Berlin-Brandburg Urteil vom 01.07.2020, 15 Sa 289/20).

    Hiergegen kann der Prozessgegner nicht einwenden, der klagenden Prozesspartei stehe kein Rechtsanspruch auf Auskunft zu, über die Art und Weise, in der der Arbeitgeber schwerbehindertenrechtliche Verpflichtungen erfüllt (anderer Ansicht: LAG Urteil Berlin-Brandburg Urteil vom 01.07.2020, 15 Sa 289/20).

    Im Ergebnis ist damit der Sachvortrag des Klägers als ausreichend und das Bestreiten seitens der Beklagten als unsubstantiiert zu bewerten (anders etwa LAG Berlin-Brandburg 1.7.2020, 15 Sa 289/20, MDR 20, 1257).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Hierfür sprechen auch die von dem Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.04.2013, 8 AZR 287/08, ausführlich zitierten Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs (19.04.12, C-415/10, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24), wonach im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, sicherzustellen ist, dass eine Verweigerung von Informationen durch den Arbeitgeber nicht die Verwirklichung der mit den Richtlinien 2000/43, 2000/78 und 2006/54 verfolgten Ziele beeinträchtigt.

    In der Entscheidung 8 AZR 287/08 zitiert das Bundesarbeitsgericht allerdings ausdrücklich auch Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs (19.4.12, C-415/10, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24), wonach im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, sicherzustellen ist, dass eine Verweigerung von Informationen durch den Beklagten nicht die Verwirklichung der mit den Richtlinien 2000/43, 2000/78 und 2006/54 verfolgten Ziele zu beeinträchtigen droht.

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder dann, wenn wenn die Prozesspartei selbst nicht an die Richtigkeit ihres Prozessvortrags glaubt (BAG, Urteil vom 27.03.19, 10 AZR 318/17, anderer Ansicht: LAG Urteil Berlin-Brandburg Urteil vom 01.07.2020, 15 Sa 289/20).

    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder dann, wenn er selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (BAG 27.3.19, 10 AZR 318/17, NZA 2019, 1518).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Hat die Prozesspartei wirksam eine Prozessbehauptung vorgebracht, ist es anschließend Sache des Prozessgegners, substantiiert zu der Prozessbehauptung Stellung zu nehmen (sekundäre Darlegungslast, etwa Zöller ZPO 34. Aufl. vor § 284 ZPO Rn. 24; BGH Urteil vom 24.03.2010, XII ZR 175/08).

    Im Rahmen des Zumutbaren kann vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (sog. sekundäre Darlegungslast, etwa Zöller ZPO 34. Aufl. vor § 284 ZPO Rn. 24; BGH 24.3.10, XII ZR 175/08, NJW 10, 1813).

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Verletzt ein Arbeitgeber Vorschriften des SGB IX, die der Förderung der Chancen Schwerbehinderter Menschen dienen sollen, ist dies regelmäßig ein Indiz, das die gesetzliche Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung nach der Vermutungsregel des § 22 AGG auslöst (etwa BAG, Urteil vom 27.08.20, 8 AZR 171/20).

    aa) Nach st. Rspr des BAG ist die Verletzung von Vorschriften des SGB IX, die der Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen dienen sollen, durch den Arbeitgeber als Indiz im Sinn des § 22 AGG regelmäßig geeignet, eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes des § 7 Abs. 1 AGG vermuten zu lassen (etwa BAG 27.8.20, 8 AZR 171/20, BAGE 171, 78).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Vielmehr kann eine Mehrzahl solcher Rechtsstreitigkeiten auch als Spiegel der schwierigen Bewerbungssituation schwerbehinderter Menschen zu verstehen sein (vgl. BAG 8 AZR 809/14 aaO.).

    Vielmehr kann dies umgekehrt auch als Spiegel der schwierigen Bewerbungssituation Schwerbehinderter Menschen zu verstehen sein (vgl. BAG 8 AZR 809/14 aaO.).

  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Aber auch hinsichtlich positiver Tatsachen gesteht der Bundesgerichtshof einer Prozesspartei zu, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält, wenn sie keine Einblick in die Geschehensabläufe hat (etwa BGH 4.2.21, III ZR 7/20, NJW 21, 1759).
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (etwa BAG 16.5.19, 8 AZR 315/18, BAGE 167, 1).
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