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   LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06   

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LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06 (https://dejure.org/2007,10327)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06 (https://dejure.org/2007,10327)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 Sa 1835/06 (https://dejure.org/2007,10327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitszeugnis: Bindung an den Wortlaut eines Zwischenzeugnisses - Widerruf der Prokura

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 109 Abs. 1 GewO; § 109 Abs. 2 S. 1 GewO
    Anspruch des Arbeitsnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Gesetzlich geschuldeter Inhalt eines Arbeitszeugnisses; Anforderungen an die Formulierung des Arbeitszeugnisses; Anspruch des Arbeitnehmers auf Berichtigung oder Änderung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitsnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Gesetzlich geschuldeter Inhalt eines Arbeitszeugnisses; Anforderungen an die Formulierung des Arbeitszeugnisses; Anspruch des Arbeitnehmers auf Berichtigung oder Änderung ...

  • Judicialis

    GewO § 109; ; HGB § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 109 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1; HGB § 52
    Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses auf Basis eines Zwischenzeugnisses - Bindung der Arbeitgeberin an Zwischenzeugnis - unberechtigter Hinweis auf Widerruf der Prokura

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28).

    Der Zeugnisanspruch richtet sich auf das inhaltlich "wahre Zeugnis" (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; BAG vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20; BAG vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP BGB § 630 BGB Nr. 17).

    Der Arbeitgeber hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen er die Erfüllung des Zeugnisanspruches folgert (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28).

    Fordert der Arbeitnehmer eine sehr gute Bewertung einzelner oder aller Leistungsgesichtspunkte muss sein Vortrag die entsprechenden anspruchsbegründenden Tatsachen erkennen lassen, weil der Arbeitgeber ansonsten einen Negativbeweis führen müsste (vgl. BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28).

    Hingegen ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, wenn dem Arbeitnehmer nur ausreichende oder noch schlechtere Bewertungen zukommen lassen will (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 AP BGB § 630 Nr. 12).

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Der Zeugnisanspruch richtet sich auf das inhaltlich "wahre Zeugnis" (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; BAG vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20; BAG vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP BGB § 630 BGB Nr. 17).

    Zulässig wäre ein Abrücken der Beklagten von dem Inhalt des erteilten Zwischenzeugnisses nur dann, wenn der Beklagten nachträglich Umstände bekannt geworden wären, die eine Abweichung rechtfertigen könnten (vgl. BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - AP BGB § 630 Nr. 31; BAG vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.1992 - 15 Sa 19/92

    Arbeitszeugnis: Anspruch auf Umfang und Inhalt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (NZA 1993, 127) habe entschieden, dass dies im Zeugnis durch exakte Zeitangabe zum Ausdruck gebracht werden dürfe.

    Sie kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21.01.1992 (-15 Sa 19/92 - NZA 1993, 127) berufen, weil dieser ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern maßgebend ist die Sicht des Zeugnislesers (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - AP BGB § 630 Nr. 31; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - AP BGB § 630 Nr. 26).

    Der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - AP BGB § 630 Nr. 26), nach der der Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit dankt, ist nicht erheblich.

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern maßgebend ist die Sicht des Zeugnislesers (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - AP BGB § 630 Nr. 31; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - AP BGB § 630 Nr. 26).

    Zulässig wäre ein Abrücken der Beklagten von dem Inhalt des erteilten Zwischenzeugnisses nur dann, wenn der Beklagten nachträglich Umstände bekannt geworden wären, die eine Abweichung rechtfertigen könnten (vgl. BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - AP BGB § 630 Nr. 31; BAG vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20).

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Hingegen ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, wenn dem Arbeitnehmer nur ausreichende oder noch schlechtere Bewertungen zukommen lassen will (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 AP BGB § 630 Nr. 12).

    Im Rahmen eines Prozesses über die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses hat das Gericht die Leistungen des Arbeitnehmers festzustellen, sie nach objektiven Maßstäben zu bewerten, das Verhalten des Arbeitnehmers zu beurteilen und erforderlichenfalls ein Zeugnis selbst zu formulieren (BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 630 Nr. 12, BAG vom 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - AP HGB § 73 Nr. 1).

  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Gleiches gilt für die Vollständigkeit des Zeugnisses, wenn der Arbeitnehmer Auslassungen rügt (LAG Hamm vom 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98 - MDR 2000, 590).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Der Zeugnisanspruch richtet sich auf das inhaltlich "wahre Zeugnis" (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; BAG vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20; BAG vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - AP BGB § 630 BGB Nr. 17).
  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
    Im Rahmen eines Prozesses über die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses hat das Gericht die Leistungen des Arbeitnehmers festzustellen, sie nach objektiven Maßstäben zu bewerten, das Verhalten des Arbeitnehmers zu beurteilen und erforderlichenfalls ein Zeugnis selbst zu formulieren (BAG vom 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 630 Nr. 12, BAG vom 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - AP HGB § 73 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Das Weglassen solcher Formeln kann dementsprechend als Distanzierung und Brüskierung des beurteilten Mitarbeiters aufgefasst werden (Kammer 21.05.2008, Juris Rn. 29 mwN.; vgl. zum Ganzen: Hessisches LAG 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 - BB 2000, 155 = Juris Rn. 46 f., LAG Köln 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07 - Juris Rn. 22, LAG Niedersachsen 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06 - Juris Rn. 29, 118, LAG Hamm 12.07.1994 - 4 Sa 564/94 - LAGE Nr. 26 zu § 630 BGB, ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rn. 46, MüKo-BGB/Henssler, 5. Aufl., § 630 BGB Rn. 45, Küttner/Reinecke, Personalbuch 2010, Rn. 34, HWK/ Gäntgen, § 109 GewO Rn. 28, Stück, MDR 2006, 795, Kokemoor, jurisPR-ArbR 16/2009 Anm. 3, Fuchs BeckOK BGB § 630 Rn. 7a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind befugt, Zeugnisse ggf. neu zu formulieren, wenn andernfalls die Gefahr von Sinnentstellungen oder Widersprüchlichkeiten droht (vgl. Küttner/ Reinecke Personalbuch Stichwort Zeugnis Rn. 40; aus der Rechtsprechung zuletzt etwa LAG Hamburg 6.12.2007 - 8 Sa 51/07 - zu II 1 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 13.3.2007 - 9 Sa 1835/06 - zu II 3 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 6.11.2003 - 12 Sa 354/03 - zu I 1 der Gründe, LAGE GewO 2003 § 109 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 264/16

    Rechtsschutzbedürfnis - Arbeitszeugnis - Abwertung

    Die Beklagte habe nach der vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des LAG Niedersachsen (13.03.2007 - 9 Sa 1835/06) kein Recht, vom Zwischenzeugnis abzuweichen.
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