Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Werksfeuerwehr - zur Zulässigkeit von 24-Stunden-Schichten für Feuerwehrleute - Bereitschaftsruhe nach § 5 Abs 2 MTV Chemische Industrie
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
(Chemische Industrie) ; § 5 Abs. 2 MTV; § 7 Abs. 2 a ArbZG; § 7 Abs. 7 ArbZG; Art. 6 Richtlinie 2003/88/EG; Art. 22 Richtlinie 2003/88/EG
Tarifliche Bereitschaftsruhe als Bereitschaftsdienst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Bereitschaftsruhe als Bereitschaftsdienst
- Judicialis
MTV Chemische Industrie § 5 Abs. 2; ; Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG; ; ArbZG § 7 Abs. 2 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Bereitschaftsruhe als Bereitschaftsdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 19.08.2008 - 7 Ca 152/08
- LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06
Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Auch das Bundesarbeitsgericht geht im Übrigen in seinem Urteil vom 12.03.2008 (4 AZR 616/06, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie) davon aus, dass es sich bei der Bereitschaftsruhe gemäß § 5 Abs. 2 MTV um Arbeitszeit im Sinne des ArbZG handelt.Vielmehr enthält § 5 Abs. 2 MTV eine gegenüber § 5 Abs. 1 MTV eigenständige Arbeitszeitenregelung für Arbeitnehmer, die 24-Stunden-Dienste zu leisten haben, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.03.2008 (a.a.O., Randziffer 22) zutreffend ausgeführt hat.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2008 (4 AZR 616/06, a.a.O., Rz. 58, 59) handelt es sich bei der in § 5 Abs. 2 MTV geregelten Bereitschaftsruhezeit nicht um Arbeit im Sinne des § 4 MTV.
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Bestätigt wurde diese Rechtsprechung durch das Urteil des EuGH vom 09.09.2003 (C-151/02 Jäger), in dem der EuGH ausführte, dass ein Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie darstellt, auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch genommen wird, gestattet ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen. - BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Es fehlt demgegenüber, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird, weil nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses, abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (BAG vom 17.10.2007, 4 AZR 1005/06, AP Nr. 40 zu § 1 TVG).
- BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05
Dienstreise - Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen und entschieden, dass Bereitschaftsdienstzeiten seit dem 01.01.2004 als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten (BAG vom 11.07.2006, 9 AZR 519/05, AP Nr. 10 zu § 6911 BGB Dienstreise). - BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 146/08
Altersteilzeit - Tariflohnabsenkung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Auch das Bundesarbeitsgericht geht im Übrigen in seinem Urteil vom 12.03.2008 (4 AZR 616/06, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie) davon aus, dass es sich bei der Bereitschaftsruhe gemäß § 5 Abs. 2 MTV um Arbeitszeit im Sinne des ArbZG handelt. - EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Der Europäische Gerichtshof hat bereits am 03.10.2000 (C-303/98 Simap) entschieden, dass ein Bereitschaftsdienst, der in Form persönlicher Anwesenheit zu leisten ist, insgesamt als Arbeitszeit anzusehen ist.
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Mai 2009 - 7 Sa 1481/08 - wird zurückgewiesen.