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LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99 E |
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LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2002 - 10 Sa 2077/99 E (https://dejure.org/2002,9834)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 ARRGD ; § 1 a AVR-EKD ; § 1 a AVR-K
Reichweite des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes; Verletzung des Gebots gleichen Entgelts für Männer und Frauen durch Vergütungssenkung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichweite des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes; Verletzung des Gebots gleichen Entgelts für Männer und Frauen durch Vergütungssenkung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie
- Judicialis
ARRGD § 1; ; AVR-EKD § 1 a; ; AVR-K § 1 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARRGD § 1; AVR-EKD § 1a; AVR-K § 1 a
Vergütungssemkung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 17.09.1999 - 3 Ca 38/99
- LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99 E
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
Kachelmann
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
aa) Ein die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter rechtfertigender Grund ist dann gegeben, wenn die unterschiedliche Behandlung einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient, für die Erreichung der unternehmerischen Ziele geeignet und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist (BAG, 23.1.1990, 3 AZR 58/88, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung ; vgl. auch EuGH, 26.9.2000, Rs.C-322/98, NZA 2000, S. 1155 - Kachelmann). - LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 603/01
Eigenbeteiligung an der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
Eine Einrichtung unterfällt also jeweils nur den Beschlüssen solcher Arbeitsrechtlicher Kommissionen, an deren Bildung sie beteiligt war (vgl. LAG Niedersachsen, 6.3.2002, 6 Sa 603/01 B, juris ). - BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88
Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
aa) Ein die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter rechtfertigender Grund ist dann gegeben, wenn die unterschiedliche Behandlung einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient, für die Erreichung der unternehmerischen Ziele geeignet und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist (BAG, 23.1.1990, 3 AZR 58/88, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung ;… vgl. auch EuGH, 26.9.2000, Rs.C-322/98, NZA 2000, S. 1155 - Kachelmann). - EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Regelung enthält nur dann eine verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (stRspr seit EuGH, 13.5.1986, Rs 170/84 - EuGHE 1986, 1607). - BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
Der Umstand, dass die Vertreter der Mitarbeiter durch große Verbände und nicht wie vor 1998 durch Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen entsandt werden, ändert an der paritätischen Besetzung der AK DW EKD, ihrer Unabhängigkeit und damit an der Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse für das Dienstverhältnis der Klägerin nichts (vgl. BAG, 15.11.2001, 6 AZR 88/01, NZA 2002, S. 1055 (Leitsatz) ).