Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Auslegung des Dienstvertrags eines Chefarztes - Inhalt und Umfang eines Liquidationsrechts für ambulante Notfallbehandlungen - Verpflichtung zur Leistung von Rufbereitschaft - Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Auslegung des Dienstvertrags eines Chefarztes - Inhalt und Umfang eines Liquidationsrechts für ambulante Notfallbehandlungen - Verpflichtung zur Leistung von Rufbereitschaft - Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung
- IWW
- Judicialis
BGB § 611
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante Notfallbehandlungen; Abgeltung der Rufbereitschaftsdienste eines Chefarztes; Sachdienlichkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante Notfallbehandlungen; Abgeltung der Rufbereitschaftsdienste eines Chefarztes; Sachdienlichkeit der Klageerweiterung im Berufungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gültigkeit einer Bereitschaftsdienstklausel für Chefärzte: Gegensätzliche Rechtsprechung
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 06.08.2003 - 6 Ca 373/02
- LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06
- BAG, 05.08.2009 - 5 AZN 350/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12
Pauschale Abgeltung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft - Festlegung …
Es kommt hinzu, dass der Kläger, anders als die Oberärzte, zusätzlich zur Grundvergütung Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht und damit ein deutlich höheres Gesamtentgelt erzielt (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06, das dem klagenden Chefarzt aus diesem Grund eine gesonderte Vergütung von Rufbereitschaftsdiensten auch mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz versagt). - LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Februar 2009 (- 9 Sa 1834/06 - juris).