Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung - Aufklärungspflicht - Kündigungserklärungsfrist
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist; Außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Hemmung des Beginns der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an die ...
- IWW
BGB § 626 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist; Außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Hemmung des Beginns der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an die ...
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 2
Erklärungsfrist bei fristloser Kündigung - Fristhemmung zur Aufklärung mit gebotener Eile - Darlegungspflicht des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 14.10.2004 - 1 Ca 346/03
- LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZN 1039/05
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 131
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Sie ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (so grundlegend Urteil des BAG vom 10.06.1988, Az. 2 AZR 25/88, in NZA 1989, 105 bis 107). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175). - OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97
Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175).
- OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175). - BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Da die Voraussetzungen für die Zustimmung des Integrationsamts zu den verschiedenartigen Kündigungen unterschiedlich sind, scheidet eine Umdeutung aus (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.10.1991, Az. 2 AZR 197/91, in RZK I 6 b Nr. 12; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 08.09.1998, Az. 1 Sa 111/98, in RZK IV 8 b Nr. 119). - BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175). - BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Es muss deutlich sein, ob der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht Gebrauch macht, sodass auch Terminschwierigkeiten in Kauf genommen werden müssen, die sich generell aus der starken zeitlichen Inanspruchnahme von mit der Ermittlung beauftragten Personen oder des Geschäftsführers ergeben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.05.1980, Az. II ZR 169/79, in NJW 1981, 166 bis 167). - LAG Schleswig-Holstein, 08.09.1998 - 1 Sa 111/98
Keine Umdeutung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Da die Voraussetzungen für die Zustimmung des Integrationsamts zu den verschiedenartigen Kündigungen unterschiedlich sind, scheidet eine Umdeutung aus (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.10.1991, Az. 2 AZR 197/91, in RZK I 6 b Nr. 12; Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 08.09.1998, Az. 1 Sa 111/98, in RZK IV 8 b Nr. 119).
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06
Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2005 - 16 Sa 225/05 - aufgehoben. - ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
Es ist insoweit substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich (LAG Niedersachsen 16.09.2005 - 16 Sa 225/05, NZA-RR 2006, 131, 132;… Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 170).Die Annahme einer entsprechenden Regelfrist (…vgl. in diese Richtung LAG Rheinland-Pfalz 31.08.2020 - 3 Sa 98/20, BeckRS 2020, 43412, Rn. 102; LAG Niedersachsen 16.09.2005 - 16 Sa 225/05, NZA-RR 2006, 131;… Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 128) erscheint der Kammer zu statisch.
- LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verdachtskündigung; Frist des § …
Solange der Arbeitgeber notwendige und sinnvolle Ermittlungen zügig durchführt, ist die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB gehemmt (LAG Niedersachsen, NZA RR 2006, 131;… APS/Dörner, § 626 BGB, Rn. 128).Ein Ermittlungszeitraum von zwei Monaten ist hingegen auch in komplexer angelegten Sachverhalten in der Regel als zu lang anzusehen, soweit nicht besondere Ausnahmeumstände gegeben sind (LAG Niedersachsen, NZA RR 2006, 131;… APS/Dörner, § 626 BGB Rn. 128).
- VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 3067/09
Arbeitgeber; Arbeitsgericht; Integrationsamt; Kündigung; Kündigungsgrund; …
Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage, die nach Durchlaufen des gesamten arbeitsgerichtlichen Instanzenzuges (ArbG Os., Urt. v. 14.10.2004 - 1 Ca 346/03 - LAG Nds., Urt. v. 16.09.2005 - 16 Sa 225/05 - BAG, Beschl. v. 02.02.2006 - 2 AZN 1039/05 - BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - LAG Nds., Beschl. v. 08.10.2008 - 16 Sa 898/07 - BAG, Beschl. v. 26.03.2009 - 2 AZN 1135/08 -) insoweit Erfolg hatte, als festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen mit dem Kläger durch die außerordentliche Kündigung nicht beendet worden ist.