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   LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20   

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LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20 (https://dejure.org/2021,6295)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 Sa 730/20 (https://dejure.org/2021,6295)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 Sa 730/20 (https://dejure.org/2021,6295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie v. 16.03.1989 ; § 6 Nr. 2 MTV; für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, Käse- un... d Schmelzkäseindustrie v. 16.03.1989 ; § 6 Nr. 3 MTV; für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie v. 16.03.1989 ; § 6 Nr. 4 MTV
    Dispositionsfreiheit und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung unterschiedlicher tariflicher Zuschlagshöhen für Nachtarbeit und ihre Belastungen; Angemessene Differenzierung der tariflichen Zuschläge bei Nachtarbeit und ihren Belastungen; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Das Arbeitsgericht setze sich nicht mit der insoweit ergangenen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes durch die Urteile vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 und vom 10. November 2011 - 5 AZR 481/09 - auseinander.

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 (- 10 AZR 34/17 - Rn. 52) ausführt, dass die Teilhabe am sozialen Leben durch unregelmäßige Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen nicht in einem höheren Maße gefährdet werde als bei Nachtarbeit innerhalb von regelmäßigen Schichten, so ist doch zu berücksichtigen, dass jede Abweichung von der regulären Arbeitszeit innerhalb - meist lange im Voraus - feststehender Schichten für die davon betroffenen Arbeitnehmer eine erneute Abstimmung der Lebensbereiche Arbeit und Familie, Freunde sowie Freizeit erforderlich macht.

    Entgegen der Auffassung der klagenden Partei ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. März 2018 (-10 AZR 34/17 -) mit der vorliegenden Entscheidung in Einklang zu bringen.

    In dem Urteil vom 21. März 2018 hatte der 10. Senat - wie die Kammer im vorliegenden Fall auch - praktische Konkordanz zwischen der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien und den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen herzustellen und die Grundrechtsausübung der Tarifvertragsparteien überwiegend deshalb hinter den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen zurücktreten lassen, weil der Zuschlag für Nachtarbeit (50 %) im Verhältnis für Zuschlag im Rahmen von Schichtarbeit (15 %) u. a. "um mehr als das Dreifache höher" war (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 47) und damit eine deutliche Schlechterstellung der Nachtarbeit leistenden Schichtarbeitnehmer bei der Bezahlung von Nachtarbeit im Vergleich zu Arbeitnehmern, die Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen leistet, bestehe (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 48).

    Dafür, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 (- 10 AZR 34/17 -) jegliche tarifvertragliche Differenzierung zwischen Nachtarbeit und Nachtarbeit in Schichtarbeit bzw. unregelmäßiger und regelmäßiger Nachtarbeit als unzulässig erachtet, bestehen keine Anhaltspunkte.

    Diese Entscheidung lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (- 10 AZR 736/12 -), in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50 %) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20 %) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (vgl. BAG, 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 15, BAG, 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25).

    Die Nachtzuschläge verfolgen neben dem Gesundheitsschutz auch den Zweck, die sozialen Folgen ("soziale Desynchronisation"), die mit jeder Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Mehrheit der Arbeitnehmer und damit außerhalb des üblichen Tagesablaufes verbunden sind, zu mindern (BAG, 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22).

    Diese Entscheidung lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (- 10 AZR 736/12 -), in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50 %) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20 %) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Ist eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht einschlägig, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich darstellt (BAG, 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 16; BAG, 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59) .

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes aufgrund der damit einhergehenden erhöhten gesundheitlichen Belastung regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % als angemessen anzusehen (BAG, 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28) .

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Sie müssen insoweit praktische Konkordanz herstellen (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 21) und gleichheitswidrige Differenzierungen in Tarifnormen unterbinden (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 653/18 - Rn. 25).

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26) .

  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - 12 Sa 17/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Sie ist dem Präventionszweck des Zuschlags geschuldet und verstößt daher nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. LAG Baden-Württemberg, 17. Juli 2020 - 12 Sa 17/20 - Rn. 97 ff.).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Der angestrebte feststellende Ausspruch ist trotz seiner nicht vollstreckbaren Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die Höhe des Nachtzuschlags unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu vermeiden (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Diese Form der Kompensation entspricht dem in § 1 Nr. 1 ArbZG verfolgen Ziel des Gesundheitsschutzes sogar in höherem Maße als die Zahlung von Zuschlägen (BAG, 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - Rn. 32).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Dies ist der Fall, wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 31 ).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Soll ein Anspruch zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist geltend gemacht werden, so muss der Schuldner zur Erfüllung des Anspruchs aufgefordert werden ( BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe) .
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20
    Art. 31 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG regeln keine Fragen des Arbeitsentgelts, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. für die Richtlinie 2003/88/EG EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49; EuGH, 11. Januar 2007 - C-437/05 - [Vorel] Rn. 32 ff; BAG, 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • EuGH, 11.01.2007 - C-437/05

    Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

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