Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 12 Abs. 1 GG; § 626 Abs. 1 BGB; § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB
Außerordentliche Kündigung eines Mitgesellschafters und Geschäftsführers bei Konkurrenztätigkeit im wettbewerbsmäßig geschützten Handel mit Gebrauchtmaschinen - IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § 60 Abs. 1 HGB, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, § 60 HGB, § 74 a HGB, Art. 12 GG, § 625 BGB, § 60 Abs. 1 1. Alt. HGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Mitgesellschafters und Geschäftsführers bei Konkurrenztätigkeit im wettbewerbsmäßig geschützten Handel mit Gebrauchtmaschinen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung eines Mitgesellschafters und Geschäftsführers bei Konkurrenztätigkeit im wettbewerbsmäßig geschützten Handel mit Gebrauchtmaschinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Handel mit Gebrauchtmaschinen - und die fristlose Kündigung wegen Wettbewerbsverstoßes
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 25.02.2015 - 3 Ca 344/14
- ArbG Oldenburg, 25.05.2015 - 3 Ca 344/14
- LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2007 - 3 Sa 143/07
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15
Das Arbeitsgericht hat schließlich zutreffend angenommen, dass die Ausübung der Geschäftsführerposition eines Wettbewerbsunternehmens einen sog. Dauertatbestand verwirklicht, so dass es für die Bemessung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von einzelnen Wettbewerbsgeschäften ankommt (etwa auch LAG Schleswig-Holstein 27.06.2007, 3 Sa 143/07). - BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75
Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15
Dort darf der Arbeitnehmer allerdings auch dann keine Konkurrenzgeschäfte tätigen, wenn sicher ist, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Sektor oder die betreffenden Kunden nicht erreichen wird (BAG, 16.06.1976, 3 AZR 73/75, AP BGB, § 611 Treuepflicht Nr. 8). - BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69
Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15
Im vorliegenden Fall kommt besondere Bedeutung einem weiteren materiellen Kriterium zu, das das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darin zum Ausdruck bringt, dass das vom Angestellten ausgeübte Handelsgewerbe für den Arbeitgeber wettbewerbsmäßig eine Gefahr bedeuten müsse (etwa BAG, 25.05.1970, 3 AZR 384/69, AP Nr. 4 zu 60 HGB). - BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81
Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2015 - 11 Sa 389/15
Für die Abgrenzung, ob der wettbewerbsmäßig geschützte Handelszweig des Arbeitgebers betroffen ist, ist auf das tatsächliche Geschäftsgebaren beider Unternehmen abzustellen (BAG 03.05.1983, 3 AZR 62/81, AP Nr. 10 zu § 60 HGB).