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   LAG Niedersachsen, 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07   

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https://dejure.org/2008,35345
LAG Niedersachsen, 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 (https://dejure.org/2008,35345)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 (https://dejure.org/2008,35345)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 (https://dejure.org/2008,35345)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10

    Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2006 (13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352 (LS) ) sowie den Entscheidungen der 9. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen an (Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - Beschluss vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 - bestätigt durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP 4 zu § 3 AÜG = DB NZA 2009, 1156).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer,

    Es ist rechtsunerheblich, ob sich der Arbeitgeber einer externen oder konzernangehörigen Personalleasingfirma bedient, sofern der Zeitarbeitsfirma die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 2 AÜG erteilt worden ist (LAG Niedersachsen Urt. v. 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 -, zit. n. Juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Zwar wird vertreten, dass die Berufung auf das AÜG bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung rechtsmissbräuchlich sei und damit gegen das AÜG verstoße (Brors/Schüren, DB 2004, 2745; Ulber, AÜG , 3. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 250d; LAG D-Stadt , Urt.v. 7. Januar 2005 - 6 Sa 2008/04 - LAGE, § 14 TzBfG Nr. 19a; a.A. Wilhelmsen/Annuß, BB 2005, 437; LAG Nds. , Beschl.v. 28. Februar 2006 - 13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352, [LAG Niedersachsen 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05] Rechtsbeschwerde - 1 ABR 41/06 - Rücknahme; v. 31. Oktober 2006 - 12 TaBV 1/06 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 5/07 - Einstellung wegen Erledigung; v. 20. Februar 2007 - 9 TaBV 107/05 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 42/07 - Einstellung wegen Erledigung u. v. 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - Rechtsbeschwerde anhängig zu 1 ABR 35/08).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09

    Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2006 (13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352 (LS) ) sowie den Entscheidungen der 9. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen an (Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - Beschluss vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 - bestätigt durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP 4 zu § 3 II = DB NZA 2009, 1156).
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