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   LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19   

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https://dejure.org/2019,56972
LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19 (https://dejure.org/2019,56972)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19 (https://dejure.org/2019,56972)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 2019 - 11 TaBV 7/19 (https://dejure.org/2019,56972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrVG § 102; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 7, 10; BetrVG § 99; BetrVG § 4 Abs. 1
    Beteiligungsrechte des Betriebsrats für Arbeitnehmer in anderen Betrieben des Unternehmens; Leitungsstruktur als maßgebliche Abgrenzung für einen Betriebsteil; Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Betriebsteil trotz Tätigkeit im Hauptbetrieb

  • IWW

    §§ 99, ... 102, 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 7, 10 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 99 BetrVG, § 102 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 BetrVG, § 4 BetrVG, § 4 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG, § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 3 BetrVG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Es ist anerkannt, dass auch im Rahmen der Betriebsteile nach § 4 BetrVG mehrere räumlich getrennte Einheiten zusammengefasst werden können (etwa BAG 29.5.91, 7 ABR 54/90, BAGE 68, 67); dies betrifft vorliegend unstrittig die Standorte A-Stadt und B.

    Bei der Beurteilung ist wiederum maßgeblich auf die Leitungsstruktur abzustellen (BAG 29.5.91 aaO.).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Bezüglich der Zuständigkeit des Betriebsrates wird in der Rechtsprechung jeweils auf die organisatorische Einheit abgestellt, die an einer Betriebsratswahl beteiligt war, nicht auf einzelne Personen (etwa BAG 3, 6.04, 2 AZR 577/03, AP Nr. 141 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Der Begriff eines Betriebes verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass die an der Betriebsstelle vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für den oder die verfolgten arbeitstechnischen Zwecke zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird (BAG 17.01.2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 07, 703) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (etwa BAG 23.11.16, 7 ABR 3/15, AP Nr. 65 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls in diversen Einzelentscheidungen anerkannt, dass in besonderen Sachverhalten in Bezug auf ein und denselben Arbeitnehmer Beteiligungsrechte mehrerer Betriebsräte bestehen können (aktuell etwa BAG 12.6.19, 1 ABR 5/18, AP Nr. 161 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Die Frage, ob dem Betriebsrat in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt, der in der Vergangenheit bereits einmal streitig war, ein Mitbestimmungsrecht zusteht, ist einer Klärung durch einen Feststellungsantrag generell zugänglich (vgl. zu einer vergleichbaren Fragestellung, ob ein abstrakter Personenkreis § 99 BetrVG unterliegt: BAG 14.9.10, 1 ABR 29/09, BAGE 135, 291).
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
    Der Betriebsrat kann jedoch gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aus eigenem Recht die Anwendung einer mit dem Arbeitgeber geschlossen Betriebsvereinbarung auf alle Arbeitnehmer in deren Geltungsbereich verlangen (zum sog. Durchführungsanspruch etwa BAG 18.1.05, 3 ABR 21/04, BAGE 113, 173); das gilt in besonderem Maße, wenn wie erörtert der Betriebsrat selbst auch in die verfahrensmäßige Ausgestaltung - jedenfalls in Streitfällen - eingebunden ist.
  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. November 2019 - 11 TaBV 7/19 - aufgehoben.
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