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   LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22   

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https://dejure.org/2022,42696
LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22 (https://dejure.org/2022,42696)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2022 - 15 Sa 286/22 (https://dejure.org/2022,42696)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 15 Sa 286/22 (https://dejure.org/2022,42696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtfertigt eine negative Äußerung in WhatsApp eine Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 638
  • MMR 2023, 313
  • NZA-RR 2023, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren; BAG, 27.6.2019, 2 ABR 2/19, Juris Rn. 23.
  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht; BVerfG, 23.11.2006, 1 BvR 285/06, Juris Rn. 10. Das schließt auch schriftliche Äußerungen ein (zur Einbeziehung schriftlicher Äußerungen von Strafgefangenen, deren Post der Briefkontrolle unterliegt, in den Schutz der Vertrauensbeziehung vgl. BVerfG, 11.4.1973, 2 BvR 701/72).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigungsfrist "real" (ordentliche Kündbarkeit) oder "fiktiv" (ordentliche Unkündbarkeit) ist; vgl. BAG, 7.5.2020, 2 AZR 678/19, Juris Rn. 16.
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Die Äußerungen sind nicht vor einem Kreis von Mitarbeitern gefallen, der so groß war, dass der Kläger nicht sicher davon ausgehen durfte, dass seine Kollegen seine Äußerungen für sich behalten würden (vgl. hierzu BAG, 17.3.2000, 2 AZR 927/98, Juris Rn. 25).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen; vgl. BAG, 6.9.2012, 2 AZR 372/11, Juris Rn. 19.
  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Die Leistungsfähigkeit ist somit - neben dem Leistungswillen - eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss; vgl. BAG, 21.7.2021, 5 AZR 543/20, Juris Rn. 9 m. w. N.
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht; BVerfG, 23.11.2006, 1 BvR 285/06, Juris Rn. 10. Das schließt auch schriftliche Äußerungen ein (zur Einbeziehung schriftlicher Äußerungen von Strafgefangenen, deren Post der Briefkontrolle unterliegt, in den Schutz der Vertrauensbeziehung vgl. BVerfG, 11.4.1973, 2 BvR 701/72).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
    Die gegebenenfalls rechtswidrige Erlangung der Nachrichten durch den Mitarbeiter S. begründet keinen weitergehenden Schutz der Daten (vgl. zur Begrenzung der Fernwirkung von Verfahrensfehlern im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren BVerfG, 8.12.2005, 2 BvR 1686/04).
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Dezember 2022 - 15 Sa 286/22 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. Februar 2022 - 10 Ca 148/21 - bezüglich des Feststellungsantrags und des Zahlungsantrags zurückgewiesen hat.
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