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   LAG Niedersachsen, 21.04.2022 - 5 Sa 97/21   

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https://dejure.org/2022,8961
LAG Niedersachsen, 21.04.2022 - 5 Sa 97/21 (https://dejure.org/2022,8961)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2022 - 5 Sa 97/21 (https://dejure.org/2022,8961)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2022 - 5 Sa 97/21 (https://dejure.org/2022,8961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG; § 3 Abs. 2 TVG; § 14 Abs. 2 TzBfG; § 9 Abs. 1 AÜG; § 10 Abs. 1 AÜG; § 3 Abs. 1 TVG; § 4 Abs. 1 TVG; TV VEZ v. 05.12.2013 § 4 Nr. 4.3.1
    Betriebsnormen eines Tarifvertrags i.S.d. § 3 Abs. 2 TVG; Tarifliche Inhaltsnormen gem. § 4 Abs. 1 TVG; Negative tarifliche Inhaltsnormen; Tarifliche Höchstüberlassungsdauer bei Zeitarbeitnehmern als negative tarifliche Inhaltsnorm

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Befristung ohne Sachgrund - vorheriges unbefristetes Arbeitsverhältnis - Höchstüberlassungsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsnormen eines Tarifvertrags i.S.d. § 3 Abs. 2 TVG ; Tarifliche Inhaltsnormen gem. § 4 Abs. 1 TVG ; Negative tarifliche Inhaltsnormen; Tarifliche Höchstüberlassungsdauer bei Zeitarbeitnehmern als negative tarifliche Inhaltsnorm

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 21 Sa 12/20

    Reichweite der Tarifdisposivität des § 1 Abs 1b S 3 AÜG - Betriebsnormen -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.04.2022 - 5 Sa 97/21
    Betriebsnormen regeln normativ das betriebliche Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft als Kollektiv, nicht hingegen die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und einzelnen Arbeitnehmern, die hiervon allenfalls mittelbar betroffen sind (LAG Baden-Württemberg - 18.11.2020 - 21 Sa 12/20 - Randnummer 41 m. w. N.).

    Sie vertritt - wie auch die bereits zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 02.12.2020 (a.a.O.) -.die Auffassung, dass diese Abweichung von § 1 Abs. 1 b, Satz 1, erster Halbsatz AÜG eine Inhaltsnorm darstellt (entgegen LAG Baden-Württemberg vom 18.11.2020 a.a.O.).

    Gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG war die Revision wegen Divergenz zu LAG Baden-Württemberg vom 18.11.2020 (a.a.O.) und wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - 4 Sa 16/20

    Reichweite der Tarifdisposivität des § 1 Abs 1b Satz 3 AÜG - Betriebsnormen -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.04.2022 - 5 Sa 97/21
    Sie können auch selbst unmittelbar Unterlassungspflichten konstituieren (LAG Baden-Württemberg - 02.12.2020 - 4 Sa 16/20 - Randnummer 73 m. w. N.).

    Sie vertritt - wie auch die bereits zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 02.12.2020 (a.a.O.) -.die Auffassung, dass diese Abweichung von § 1 Abs. 1 b, Satz 1, erster Halbsatz AÜG eine Inhaltsnorm darstellt (entgegen LAG Baden-Württemberg vom 18.11.2020 a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.04.2022 - 5 Sa 97/21
    Die Berufungskammer folgt insoweit uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Großer Senat vom 27.02.1985 -GS 1/84), welche diesen Weiterbeschäftigungsanspruch überzeugend mit den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, Artikel 1 und Artikel 2 GG begründet hat.
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 - 5 Sa 97/21 - aufgehoben.
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