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   LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12   

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https://dejure.org/2012,38111
LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12 (https://dejure.org/2012,38111)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2012 - 6 Sa 113/12 (https://dejure.org/2012,38111)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2012 - 6 Sa 113/12 (https://dejure.org/2012,38111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Nr. 2 AÜG; § 10 Abs. 4 AÜG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 308 Nr. 4 BGB; § 611 Abs. 1 BGB
    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur Stammbelegschaft; geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung; Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einseitiges Recht der Arbeitgeberin zur Änderung des maßgeblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur Stammbelegschaft; geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung; Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einseitiges Recht der Arbeitgeberin zur Änderung des maßgeblichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur Stammbelegschaft; geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung; Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einseitiges Recht der Arbeitgeberin zur Änderung des maßgeblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Hierunter fallen nicht nur das laufende Entgelt, sondern auch alle Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung sowie weitere Vergütungsbestandteile, die als Gegenleistung vom Vertragsarbeitgeber für die Erbringung der Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers erbracht werden (vgl. BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - DB 2011, 1526 - 1528; LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Dieser Richtlinie ist sowohl nach dem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck bei der Auslegung von § 10 Abs. 4 AÜG Geltung zu verschaffen (vgl. nur BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - a.a.O.).

    Vielmehr ist dann fiktiv auf die Vergütung abzustellen, die der Leiharbeitnehmer vom Entleiher beanspruchen könnte, wenn er von diesem für die gleiche Arbeitsaufgabe eingestellt worden wäre (vgl. hierzu BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - a.a.O.).

    Bestreitet der Vertragsarbeitgeber die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und Weise und im Einzelnen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer dann die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06 - AP Nr. 17 zu § 10 AÜG; BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - a.a.O.).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Das würde voraussetzen, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam werden soll, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen werden (vgl. nur BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).

    Erst wenn diese Voraussetzung gegeben ist, steht die Klärung an, ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss (vgl. nur BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).

    Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).

  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal-pay

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Hierunter fallen nicht nur das laufende Entgelt, sondern auch alle Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung sowie weitere Vergütungsbestandteile, die als Gegenleistung vom Vertragsarbeitgeber für die Erbringung der Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers erbracht werden (vgl. BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - DB 2011, 1526 - 1528; LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Dem entleihenden Arbeitgeber ist es - jedenfalls zunächst - vorbehalten, die Tätigkeit auf Grundlage seiner Eingruppierungsvorgaben selbst zu bewerten und zuzuordnen (vgl. nur LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12 - nicht veröffentlich siehe daher juris).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Die fehlende Tariffähigkeit führt zur Nichtigkeit des Tarifvertrages (BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG, Tarifkonkurrenz).

    Grundsätzlich gibt es kein Vertrauen in die Tariffähigkeit einer Vereinigung (BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 47 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11

    Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).

    Genau wann und in welcher Form die zuständige Erlaubnisbehörde einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Nichterteilung der Erlaubnis in Aussicht gestellt bzw. angedroht hat und ob die Behörde dazu auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften überhaupt berechtigt gewesen wäre, führt die Beklagte nicht ansatzweise aus (vgl. hierzu nur LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 - AA 2012, 126, siehe auch Juris).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Vergütungssystem (vgl. nur BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23 - 27; BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03 - EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 7).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Vergütungssystem (vgl. nur BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23 - 27; BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03 - EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 7).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    4.1 Soweit die Parteien in Ziffer 14 des Arbeitsvertrages eine zweimonatige Ausschlussfrist vereinbart haben, hält diese der Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht Stand, da die unter dreimonatige Zeitspanne zur Geltendmachung von Ansprüchen den Kläger unangemessen benachteiligt (vgl. nur BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - AP Nr. 1 zu § 310 BGB).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Die Klausel lässt mithin in unzulässiger Weise einen einseitigen Wechsel des in Bezug genommenen Tarifvertrages ohne Nennung eines Grundes zu (vgl. BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - EzA § 308 BGB 2002, Nr. 6).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
    Bestreitet der Vertragsarbeitgeber die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und Weise und im Einzelnen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer dann die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06 - AP Nr. 17 zu § 10 AÜG; BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - a.a.O.).
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 859/11

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09

    Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen;

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 1063/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2012 - 6 Sa 113/12 - aufgehoben.

    "Es bestehen seitens der Unterzeichnerin keine Bedenken, dass die Ansprüche in den Verfahren 6 Sa 1063/11 und 6 Sa 113/12 weiterhin durch Herrn V im eigenen Namen geltend gemacht werden.

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 1063/11

    Aussetzung eines Verfahrens

    Die hiergegen von der Beklagte beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt Berufung (6 Sa 113/12) ist mit Urteil vom 21.09.2012 zurückgewiesen worden.

    " Es bestehen seitens der Unterzeichnerin keine Bedenken, dass die Ansprüche in den Verfahren 6 Sa 1063/11 und 6 Sa 113/12 weiterhin durch Herrn A. im eignen Namen geltend gemacht werden.

    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 21.09.2012 zum Az. 6 Sa 113/12 zurückgewiesen worden.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    "Es bestehen seitens der Unterzeichnerin keine Bedenken, dass die Ansprüche in den Verfahren 6 Sa 1063/11 und 6 Sa 113/12 weiterhin durch Herrn V im eigenen Namen geltend gemacht werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 11 Sa 1409/12

    Sachgrundlose Befristung: Verlängerung Tariföffnungsklausel

    Seine Arbeitskraft fällt nicht in die Insolvenzmasse, deshalb verbleibt die Verfügung zur Prozessführungsbefugnis für die Befristungskontrollklage trotz der Insolvenz bei dem Kläger (vgl. für die Kündigungsschutzklage BAG, 2 AZR 609/08 - vom 05.11.2009, AP Nr. 224 zu § 626 BGB; LAG Niedersachsen - 6 Sa 113/12 - vom 21.09.2012, n. v.; Reinfelder, NZA 2009, S. 124).
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