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   LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11   

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https://dejure.org/2012,26172
LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 (https://dejure.org/2012,26172)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 (https://dejure.org/2012,26172)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11 (https://dejure.org/2012,26172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 InsO; § 143 Abs. 1 InsO; § 146 Abs. 1 InsO
    Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter Insolvenzanfechtung; Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückgewähranspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter Insolvenzanfechtung; Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückgewähranspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129; InsO § 143; InsO § 146
    Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter Insolvenzanfechtung; Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückgewähranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
    Zur Begründung hat es ausgeführt, nach der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GmS-OGB 1/09) handele es sich bei dem Rückgewähranspruch gemäß § 143 Abs. 1 InsO um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis.

    An dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann seit dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (GmS-OGB 1/09, AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) nicht mehr festgehalten werden, wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat.

    Die Rückgewähr verdienten Arbeitsentgelts gemäß § 143 Abs. 1 InsO, das der Beklagte als vorleistungspflichtiger Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses und in Erfüllung der sich daraus ergebenden beiderseitigen Hauptleistungspflichten erhalten hat, ist auf die Rückabwicklung der arbeitsrechtlichen Beziehung gerichtet, die wirksame Anfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, korrigierend in die arbeitsrechtliche Leistungsbeziehung einzugreifen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010, a.a.O., Rn. 12).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Insolvenzverwalter aufgrund des nach § 80 Abs. 1 InsO auf ihn übergegangenen Verwaltungs- und Verfügungsrechts tätig wird oder er aufgrund eines ihm von der Insolvenzordnung anderweitig eingeräumten Rechts, wie dem besonderen Kündigungsrecht nach § 113 InsO oder dem Anfechtungsrecht nach §§ 129 ff. InsO, auf das Arbeitsverhältnis einwirkt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010, a.a.O., Rn. 18).

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 110/03

    Insolvenzanfechtung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
    Der Kläger ist der Auffassung, nach dem zutreffenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 (10 AZR 110/03) seien tarifvertragliche Ausschlussfristen auf Ansprüche des Insolvenzverwalters aus § 143 Abs. 1 InsO nicht anwendbar.

    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.11.2003 (10 AZR 110/03, AP Nr. 1 zu § 129 InsO) entschieden hat, dass es sich bei dem streitigen Anspruch um einen schuldrechtlichen Rückgewähr- oder Verschaffungsanspruch handelt, der aufgrund der Insolvenzeröffnung als gesetzliches Schuldverhältnis entstanden ist.

  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
    Sie unterliegen dabei grundsätzlich auch keiner Inhaltskontrolle (BAG vom 29.09.1999, 10 AZR 839/98, AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
    Der Rückgewähranspruch wurde mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2007 fällig (BGH vom 01.02.2007, IX ZR 96/04, BGHZ 171, 38-45).
  • LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1052/11

    Tarifliche Ausschlussfrist für Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11
    Hinweis: Parallelverfahren zu 7 Sa 1052/11.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1166/12

    Rückgewähranspruch aufgrund Insolvenzanfechtung nach Ablauf tariflicher

    Eine andere rechtliche Bewertung lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (- GmS-OGB 1/09 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 77 = AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) zu der Frage des Rechtswegs bei Klagen des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung nach § 143 Abs. 1 InsO , herleiten (ebenso LAG Hamm 26.11.1997 - 14 Sa 1240/97 - ZIP 1998, 920; aA LAG Nürnberg vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 - zitiert nach juris).

    Das Anfechtungsrecht unterfällt keiner tarifvertraglichen Ausschlussfrist (BAG 19.11.2003 - 10 AZR 110/03 - AP Nr. 1 zu § 129 InsO = EzA § 131 InsO Nr. 1, LAG Nürnberg 16.05.2012 - 2 Sa 566/11 - zitiert nach juris; MünchKommInsO-Kirchhof 2. Aufl. § 146 Rn. 5 mwN; Stiller, ZInsO 2012, 869; für einzelvertragliche Ausschlussfristen auch LAG Hamm 26.11.1997 - 14 Sa 1240/97 - ZIP 1998, 920; aA LAG Nürnberg vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 - zitiert nach juris).

    Eine andere rechtliche Bewertung lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (- GmS-OGB 1/09 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 77 = AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) herleiten (ebenso LAG Hamm 26.11.1997 - 14 Sa 1240/97 - ZIP 1998, 920; aA LAG Nürnberg vom 30.04.2012 - 7 Sa 557/11 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen 22.03.2012 - 7 Sa 1053/11 - zitiert nach juris).

  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 1267/12

    Insolvenzanfechtung - Arbeitsentgelt - tarifliche Ausschussfrist

    Der Rückgewährsanspruch aus § 143 InsO unterfällt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist (so auch LAG Berlin-Brandenburg 12. September 2012 - 4 Sa 1166/12 -, LAG Nürnberg 27. Juli 2012 - 3 Sa 560/11 - ; 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - ; 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11 - ; anderer Ansicht: LAG Nürnberg 30. April 2012 - 7 Sa 557/11 - ; LAG Niedersachsen 22. März 2012 - 7 Sa 1052/11 - ; 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2012 - 3 Sa 661/12

    Insolvenzanfechtung - Bargeschäft - Zahlung zur Abwendung einer unmittelbar

    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob die in § 15 BRTV geregelte Ausschlussfrist auch auf den streitgegenständlichen Anspruch anzuwenden ist (die Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf einen Rückgewährsanspruch bei Insolvenzanfechtung verneinend: BAG 19. November 2003 - 10 AZR 110/03 - BAGE 108, 367; LAG Nürnberg 16. Mai 2012 - 2 Sa 566/11-; für die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen auf einen Rückgewährsanspruch bei Insolvenzanfechtung LAG Niedersachsen 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11 - ; LAG Nürnberg 30. April 2012 - 7 Sa 557/11 ).
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