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LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Fristverstößen; Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten; Ergänzende Rechtsanwendung im Arbeitsrecht
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Geltung der Kündigungsfrist für Angestellte bis zur gesetzlichen Neuregelung auch für Arbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 10.11.1981 - 4 Ca 1920/81
- LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
- LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 185
- NZA 1991, 73 (Ls.)
- BB 1990, 2264
- DB 1991, 178
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer
Die dagegen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. August 1990 - 3 Sa 10/82 - LAGE § 622 BGB Nr. 17) erhobenen Bedenken hält der Senat nicht für durchgreifend: Wenn eine Kündigung nicht nur dem Grunde nach streitig ist, sondern der gekündigte Arbeitnehmer darüber hinaus für sich zumindest eine längere Frist beansprucht, wird eine Auslegung seines Klagantrages oder eine Aufklärung nach § 139 ZPO zumeist ergeben, daß der Kläger die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG - hilfsweise - mit einer auf einen längeren Bestand des Arbeitsverhältnisses gerichteten Feststellungsklage nach § 256 ZPO verbinden will. - LAG Köln, 29.05.1991 - 5 Sa 3/91
Kündigung; Kündigungsfrist; Tarifvertrag; Wirksamkeit; Dachdecker; Sachlicher …
Die aus dem Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, 1 BvL 2/83 (NZA 1990, 721 [BVerfG 30.05.1990 - 1 BvL 2/83] ) folgende Normanwendungssperre greift nicht ein, wenn in Kleinbetrieben mit weniger als drei Angestellten ausnahmsweise nicht die Arbeiter, sondern die Angestellten benachteiligt sind (so auch LArbG Hannover, Urteil vom 22.8.1990, 3 Sa 10/82 = LAGE § 622 BGB Nr. 17). - LAG Hamm, 05.02.1991 - 7 Ta 31/91 Mit dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 - LAGE § 622 BGB Nr. 17) und dem Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil vom 02.10.1990 - 1 Ca 263/90 - EzA § 622 n.F. Nr. 28 = BB 1990, 2264; vgl. hierzu auch: Kraushaar, Die Kündigung von Arbeitern nach dem Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, BB 1990, 1764 ff. [III 1769]; Buchner, Die Kündigungsfristen für Arbeiter nach der Entscheidung des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 41 ff. [III 2 46 und 47); Koch, Der Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 50ff. [111 d 52 und 2 53]) geht die Beschwerdekammer davon aus, daß durch diesen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts eine Vertragslücke entstanden ist, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (…Palandt-Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 157 Anm. 2) zu schließen ist.