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   LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03   

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https://dejure.org/2004,10583
LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,10583)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,10583)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 16 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,10583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach den Regeln der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine unangemessen hohe Vertragsstrafe nicht nach § 343 Abs. 1 Satz 1 BGB herabgesetzt werden.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 520 Abs. 3 ZPO; § 307 BGB; § 343 Abs. 1 BGB
    Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag; Anforderungen an die Annahme einer "ungerechtfertigten Benachteiligung" durch eine Vertragsstrafe; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • IWW

    BGB § 305 BGB § 307 BGB § 309 Ziff. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag; Anforderungen an die Annahme einer "ungerechtfertigten Benachteiligung" durch eine Vertragsstrafe; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 309 Ziff. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe, keine wirkungserhaltende Reduzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 342
  • NZA-RR 2005, 65
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03
    Gemäß § 307 BGB sind Bestimmungen in Formular-Arbeitsverträgen unwirksam, die den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, wobei hierfür grundsätzlich ein genereller, vom Einzelfall losgelöster Prüfungsmaßstab zu Grunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1998, Az. V ZR 6/97 in NJW 1998, 2600 bis 2602).
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