Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach den Regeln der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine unangemessen hohe Vertragsstrafe nicht nach § 343 Abs. 1 Satz 1 BGB herabgesetzt werden.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 520 Abs. 3 ZPO; § 307 BGB; § 343 Abs. 1 BGB
Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag; Anforderungen an die Annahme einer "ungerechtfertigten Benachteiligung" durch eine Vertragsstrafe; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag; Anforderungen an die Annahme einer "ungerechtfertigten Benachteiligung" durch eine Vertragsstrafe; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.fr (Kurzinformation)
Vertragsstrafe, keine wirkungserhaltende Reduzierung
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 19.06.2003 - 1 Ca 550/02
- LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 342
- NZA-RR 2005, 65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2004 - 16 Sa 1400/03
Gemäß § 307 BGB sind Bestimmungen in Formular-Arbeitsverträgen unwirksam, die den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, wobei hierfür grundsätzlich ein genereller, vom Einzelfall losgelöster Prüfungsmaßstab zu Grunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1998, Az. V ZR 6/97 in NJW 1998, 2600 bis 2602).