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   LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06   

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https://dejure.org/2007,10315
LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06 (https://dejure.org/2007,10315)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2007 - 13 Sa 953/06 (https://dejure.org/2007,10315)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 (https://dejure.org/2007,10315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 850c Abs. 2 ZPO; § 850h Abs. 2 ZPO
    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss; Erhöhung eines gepfändeten Betrags durch eine tatsächlich gewährte Naturalleistung; Fingierung einer angemsessen Vergütung zu Gunsten des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss; Erhöhung eines gepfändeten Betrags durch eine tatsächlich gewährte Naturalleistung; Fingierung einer angemsessen Vergütung zu Gunsten des ...

  • Judicialis

    ZPO § 850 h Abs. 2; ; ZPO § 850 c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 2 § 850h Abs. 2
    Keine Pfändung rückständiger Ansprüche auf verschleiertes Arbeitseinkommen - Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei fiktiv bemessener Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06
    Dabei muss der streitige Lebenssachverhalt nicht in allen Einzelheiten dargestellt werden, vielmehr ist der Darlegungspflicht bereits dann genügt, wenn diejenigen Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben (BAG vom 03.08.2005, 10 AZR 585/04, EzA § 850 h ZPO 2002 Nr. 1).
  • LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91

    Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06
    Arbeitet der Schuldner im Erwerbsgeschäft seiner Frau, so wird überwiegend die Berücksichtigung von Unterhaltsfreibeträgen für Frau und Kinder verneint (Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., RdNr. 1224; Stein/Jonas a.a.O., RdNr. 33; LAG Hamm vom 22.09.1992, 2 Sa 1823/91, ZIP 1993, 610).
  • LAG Hamm, 18.09.1989 - 16 Sa 713/89

    Pfändung; Fiktives Arbeitseinkommen; Pfändungs- und Überweisungsbeschluß;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06
    Die wohl herrschende Meinung (LAG Hamm vom 18.09.1989, 16 Sa 713/89, MDR 1990, 747; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 850 h, RdNr. 9) verneint dagegen eine Pfändung rückständiger Ansprüche aus § 850 h Abs. 2 ZPO.
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Entgegen der Ansicht des Klägers und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und umfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (LAG Hamm 18. September 1989 - 16 Sa 713/89 - BB 1990, 710; LAG Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Stöber Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1228; Dornbusch Die Pfändung von Arbeitseinkommen in Fällen der Lohnschiebung und Lohnverschleierung, Bonn 2005, S. 93 f.; Grunsky FS Baur S. 403, 406 ff.; Geißler Rpfleger 1987, 5, 6 ff.; Wieczorek/Schütze/Lüke 3. Aufl. § 850h ZPO Rn. 22; MünchKommZPO/Smid 3. Aufl. § 850h Rn. 10; Musielak/Becker § 850h Rn. 18; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 850h Rn. 9; Hess Insolvenzrecht §§ 35, 36 InsO Rn. 771; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 89 Rn. 64).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

    Der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; auf Grund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49, juris).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19

    Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

    Die Vorschrift des § 850 c Abs. 2 ZPO, nach der Unterhaltsfreibeträge nur berücksichtigt werden können, wenn Unterhalt tatsächlich gewährt wird, ist zwar zugeschnitten auf die Pfändung einer korrekt vereinbarten Arbeitsvergütung und daher nicht auf die Fallgestaltung des fingierten Arbeitsentgelts nach § 850 h Abs. 2 ZPO zu übertragen (vgl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 -, Rn. 56; bestätigt BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 519/15

    Insolvenzverfahren - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Gerade bei Drittschuldnerklagen ist ein substantiiertes Bestreiten zu verlangen, denn der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; aufgrund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 - Rn. 20; LAG Niedersachsen 23.01.2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49).
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