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   LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20   

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LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20 (https://dejure.org/2021,12536)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2021 - 10 Sa 428/20 (https://dejure.org/2021,12536)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 10 Sa 428/20 (https://dejure.org/2021,12536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 5 ArbZG; Art. ... 1 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 9 Abs. 3 GG; für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie, Fruchtsaftindustrie und Mineralbrunnen Niedersachsen/Bremen v. 23.05.2005 ; § 4 Nr. 2 MTV; für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie, Fruchtsaftindustrie und Mineralbrunnen Niedersachsen/Bremen v. 23.05.2005 ; § 5 Nr. 2-3 MTV
    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 10 Sa 403/20 v. 23.02.2021

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, § 5 Ziff. 2. Buchst. b) MTV, § 5 Ziff. 2. Buchst. c) MTV, § 5 Ziff. 2 Buchst. b) MTV, § 5 Ziff. 3. Buchst. b) MTV, § 5 Ziff. 2 Buchst. c) MTV, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 5 Ziff. 3. Buchst. b) Satz 1 MTV, § 5 Ziff. 2. Buchst. a) MTV, § 5 Ziff. 3. Buchst. b) Satz 2, 3 MTV, § 4 Ziff. 2 Abs. 1 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung nach oben; Differenzierung; Gesundheitsschutz; Gleichheitssatz; Konkordanz; Mehrarbeit; Nachtarbeit; Nachtarbeitszuschlag; Tarifvertrag; Teilhabe; Wechselschichtarbeit; Zuschläge - MTV für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie, Fruchtsaftindustrie und ...

  • rechtsportal.de

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 10 Sa 403/20 v. 23.02.2021

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 Sa 133/20

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn. 33; 18 November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 64).

    Die eine Kumulation verschiedener Zuschläge verhindernde Regelung des § 5 Ziff. 3. Buchst. b) MTV beschränkt sich nicht auf das Zusammentreffen von Nacht- und Mehrarbeit (so auch LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 66 ff.).

    Die Tarifvertragsparteien haben die Nachtarbeit als Ausnahme gegenüber der Nachtschichtarbeit gesehen und als belastender eingestuft; aufgrund dieser Wertung haben sie eine Differenzierung bei der Zuschlagshöhe vorgenommen (wie hier LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 69 f.).

    Für den Begriff die Schichtarbeit ist es wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinausgeht und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Gruppen von ihnen in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht wird ( BAG 26. September 2007- 5 AZR 808/06 - Rn. 33; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 72).

    Sie fällt nicht in den regelmäßigen Schichtrhythmus und betrifft nur einzelne Arbeitnehmer ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73).

    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Zum anderen soll der höhere Zuschlag den Arbeitgeber dazu veranlassen, die im Verhältnis zur schichtplankonformen Nachtarbeit in Wechselschicht teurere unregelmäßige Nachtarbeit nach Möglichkeit zu vermeiden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 75).

    Die Belastung der Beschäftigten steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Anzahl der Nächte pro Monat und die Anzahl der Nächte hintereinander, in denen Nachtarbeit geleistet wird, auch wenn viele Schichtarbeitnehmer, die in einem Rhythmus von fünf und mehr hintereinander liegenden Nachtschichten arbeiten, subjektiv den Eindruck haben, dass sich ihr Körper der Nachtschicht besser anpasst ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 77).

    Im Gegensatz zum (Dauer-) Nachtarbeitnehmer kann der in Wechselschicht Tätige während der Zeiten mit Tagschicht am sozialen Leben teilhaben (vgl. BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - Rn. 25; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz in Wechselschichtsystemen die Anzahl gegebenenfalls anfallender Nachtschichten oder Arbeitsstunden in der tariflichen oder gesetzlichen Nachtzeit reduziert und begrenzt (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 80).

    Sie dient nicht nur dem Ausgleich von Schichtarbeit, sondern auch demjenigen geleisteter Nachtarbeit, denn sie knüpft ausdrücklich an die Anzahl geleisteter Nachtschichten an (vgl. LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 82).

    Auch wenn das Zuschlagssystem nicht in jeder denkbaren Konstellation als die gerechteste Lösung erscheinen mag, so haben die Tarifvertragsparteien doch für Nachtschichtarbeitnehmer nicht eine so erheblich ungünstigere Regelung geschaffen, dass dieser unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG die Durchsetzung verweigert werden müsste ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 83).

    Die Balance zwischen (Nacht-)Arbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen, ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 83; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Außerdem soll der Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigt werden (vgl. [zu § 6 Abs. 5 ArbZG ] BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 28).

    Ein Zuschlag von 25 v.H. auf das Bruttostundenentgelt stellt außerhalb tariflicher Regelungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30).

    Konkrete Vorgaben zu der Höhe einer Entschädigung in Geld oder eines finanziellen Ausgleichs für Nachtarbeiter ergeben sich auch nicht aus Gründen des Unionsrechts (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 50 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

    Die Balance zwischen (Nacht-)Arbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen, ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 83; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Auf diesem indirekten Wege soll die gesundheitsschädliche Nachtarbeit eingedämmt werden ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 73; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 51).

    Daher ist es nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung der Zuschlagshöhe berücksichtigen, dass die schichtplanmäßige regelmäßige Arbeitszeit in geringerem Maße in das Familienleben und in das Freizeitverhalten eingreift als die nur ausnahmsweise und außerhalb von Schichten, mithin typischerweise unregelmäßig, geleistete Nachtarbeit ( LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78; 8. Oktober 2020 - 16 Sa 53/20 - Rn. 54; 6. August 2020 - 6 Sa 64/20 - Rn. 75).

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn. 33; 18 November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 64).

    Die Belastung der Beschäftigten steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Anzahl der Nächte pro Monat und die Anzahl der Nächte hintereinander, in denen Nachtarbeit geleistet wird, auch wenn viele Schichtarbeitnehmer, die in einem Rhythmus von fünf und mehr hintereinander liegenden Nachtschichten arbeiten, subjektiv den Eindruck haben, dass sich ihr Körper der Nachtschicht besser anpasst ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 49; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 77).

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2020 - 16 Sa 323/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn. 33; 18 November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 64).

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn. 34).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Sie müssen insoweit praktische Konkordanz herstellen ( BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 21) und gleichheitswidrige Differenzierungen in Tarifnormen unterbinden (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 653/18 - Rn. 25).

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2020 - 16 Sa 323/20 - Rn. 34).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz in Wechselschichtsystemen die Anzahl gegebenenfalls anfallender Nachtschichten oder Arbeitsstunden in der tariflichen oder gesetzlichen Nachtzeit reduziert und begrenzt (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 80).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Im Gegensatz zum (Dauer-) Nachtarbeitnehmer kann der in Wechselschicht Tätige während der Zeiten mit Tagschicht am sozialen Leben teilhaben (vgl. BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - Rn. 25; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 78).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.02.2021 - 10 Sa 428/20
    Für den Begriff die Schichtarbeit ist es wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinausgeht und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Gruppen von ihnen in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht wird ( BAG 26. September 2007- 5 AZR 808/06 - Rn. 33; LAG Niedersachsen 18. November 2020 - 13 Sa 133/20 - Rn. 72).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 169/21

    Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Obst und Gemüse,

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2021 - 10 Sa 428/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
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