Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Lehre vom Betriebsrisiko als generelle Gefahrtragungsregel im Dienst- und Arbeitsrecht; Betriebsrisiko und vorteilhafte Vertragsgestaltung durch Einsatz von geringfügig Beschäftigten; Annahmeverzug des Arbeitgebers bei pandemiebedingter behördlicher Schließung des ...
- IWW
§§ 611, 615 Satz 3 BGB, § 615 Satz 3 BGB, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, § 615 Satz 1 und Satz 3 BGB, § 615 BGB, § 296 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de
BGB § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
Lehre vom Betriebsrisiko als generelle Gefahrtragungsregel im Dienst- und Arbeitsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bei coronabedingter Schließung der Verkaufsstelle
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Besteht ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers (= Minijobber) nach coronabedingter, behördlich angeordneter Schließung einer Verkaufsstelle des Fachhandels?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Minijobber bekommen Lohn trotz Kurzarbeit im Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Verden, 29.09.2020 - 1 Ca 391/20
- LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Papierfundstellen
- NZA-RR 2021, 293
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 - aufgehoben.Dabei wird zum Teil ergänzend angeführt, die Zuweisung des Betriebsrisikos an den Arbeitgeber auch bei flächendeckenden Betriebsschließungen entspreche allgemeinen Prinzipien der Arbeitsrechtsordnung (ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132a ff., 132j; grundsätzlich auch Preis/Mazurek/Schmid NZA 2020, 1137, 1142 f., allerdings mit der Einschränkung, "diese Bewertung (könne) sich ändern, wenn staatliche Eingriffe gegen die Gesamtwirtschaft gerichtet werden und sich dann lediglich das allgemeine Risiko der Pandemie verwirklicht"; vgl. auch, der angefochtenen Entscheidung zust., Mazurek EWiR 2021, 504, 505; Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1203 ff. [1208], die maßgeblich darauf abstellt, dass es in der Hand des Arbeitgebers liege, dem Risiko des Arbeitsausfalls zu begegnen) .
- VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21
Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des …
Ob der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls selbst bei behördlich angeordneter Betriebsschließung trägt, kann hier dahinstehen (bejahend LAG Niedersachsen, Urteil vom 23. März 2021 - 11 Sa 1062/20 -, juris Rn. 19 unter Zulassung der Revision zum BAG; Fischinger/Hengstberger, NZA 2020, 559, 560 f. m.w.N.; Preis/Mazurek/Schmid, NZA 2020, 1137, 1141 ff.). - VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21
Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende …
Sie gelte unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nicht willens oder nicht fähig sei, die Leistung anzunehmen (hierzu verweist er auf LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20 -).