Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 II |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zum Begriff der gesetzlichen Vorschriften i. S. v. § 306 Abs. 2 BGB und zur Vereinbarkeit von Abrufarbeit in einem Formulararbeitsvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zum Begriff der gesetzlichen Vorschriften i. S. v. § 306 Abs. 2 BGB und zur Vereinbarkeit von Abrufarbeit in einem Formulararbeitsvertrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsklage bei fehlender Arbeitszeitregelung - unwirksame Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ohne Mindestarbeitszeit in Formulararbeitsvertrag - Lückenfüllung durch Tarifregelungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die Vertragsdurchführung bzw. auf die betriebsübliche oder branchenübliche Regelarbeitszeit bei fehlender Vereinbarung; Beschäftigungsanspruch auf 40 Stunden in der Woche trotz fehlender ...
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 21.02.2006 - 7 Ca 488/05
- LAG Niedersachsen, 21.02.2006 - 17 Sa 746/06
- LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 II
- LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 11
- BAG, 26.09.2007 - 5 AZN 841/07
- BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 713/07
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 637/10
Arbeitsverhältnis auf Abruf
Auf das Urteil des LAG Niedersachsen vom 23.05.2007 (17 Sa 746/06 II.) kann sich die Klägerin schon deshalb nicht berufen, weil im dort entschiedenen Fall gerade ein - hier nicht gegebenes - Arbeitsverhältnis auf Abruf gegeben war. - BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 713/07
Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit; …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Mai 2007 - 17 Sa 746/06 II - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen erst ab dem 16. Januar 2006 zu zahlen hat.