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   LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12   

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https://dejure.org/2012,44963
LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12 (https://dejure.org/2012,44963)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2012 - 11 Sa 302/12 (https://dejure.org/2012,44963)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 11 Sa 302/12 (https://dejure.org/2012,44963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    TzBfG § 14 Abs. 4; TzBfG § 15 Abs. 1; TzBfG § 15 Abs. 5; TzBfG § 16
    Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform; Weiterbeschäftigungsanspruch; Vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens

  • IWW

    TzBfG § 14 Abs. 4 TzBfG § 15 Abs. 1 TzBfG § 15 Abs. 5 TzBfG § 16

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform; Weiterbeschäftigungsanspruch - Vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Auch wenn es darum geht, ob ein bestimmter Erklärungsakt als Willenserklärung aufzufassen ist oder nicht, ist nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern die objektive Erklärungsbedeutung seines Gesamtverhaltens maßgebend (BGH 16.11.90, V ZR 297/87, NJW 91, 564; LAG Schleswig-Holstein 29.9.11, 5 Sa 155/11 a.a.O.).

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vertragliche Bindung vor, so können diese nicht durch einen einseitigen Vorbehalt ausgeschlossen werden (so genannte protestatio facto contraria (BGH 16.11.90, V ZR 297/87, NJW 91, 564; MünchKomm-BGB/Busche § 133 Rn. 56).

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    In Betracht kommen dabei zwei Gestaltungen, nämlich als befristete Fortsetzung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses oder als Vereinbarung eines gesonderten befristeten Arbeitsverhältnisses (BAG 22.10.03, 7 AZR 113/03, AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG).

    Auch das BAG weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund der Kündigung - bzw. Befristung - eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers während des Rechtsstreits nicht besteht (BAG 22.10.03, 7 AZR 113/03 a.a.O.).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Im Urteil vom 10.3.87 (8 AZR 146/84, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung) hatte der 8. Senat des BAG bereits Bedenken geäußert, ob die Situation der vorläufigen Weiterbeschäftigung mit anderen anerkannten Fällen des sog. faktischen Arbeitsverhältnisses, etwa nach wirksamer Anfechtung des Arbeitsvertrages, gleichzusetzen sei.

    Der 8. Senat hat im Urteil vom 10.3.87 (8 AZR 146/84, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung) auf das vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts abgestellt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Erfüllt der Arbeitgeber einen gerichtlichen Weiterbeschäftigungstitel ausschließlich zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, werden über den gerichtlichen Titel selbst hinaus keinerlei wechselseitige Rechte und Pflichten begründet (etwa LAG Schleswig-Holstein 29.9.11, 5 Sa 155/11, DB 12, 2170: faktische Prozessbeschäftigung; Revision eingelegt BAG 7 AZR 856/11).

    Auch wenn es darum geht, ob ein bestimmter Erklärungsakt als Willenserklärung aufzufassen ist oder nicht, ist nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern die objektive Erklärungsbedeutung seines Gesamtverhaltens maßgebend (BGH 16.11.90, V ZR 297/87, NJW 91, 564; LAG Schleswig-Holstein 29.9.11, 5 Sa 155/11 a.a.O.).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    So hat der 2. Senat des BAG formuliert, dieser Anspruch "kann" im Klagewege geltend gemacht werden (BAG 28.3.85, 2 AZR 548/83, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Dies gilt in ebenfalls ständiger Rechtsprechung auch für Rechtsstreitigkeiten über die Befristung von Arbeitsverhältnissen (bereits BAG 13.6.85, 2 AZR 410/84, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Während das faktische Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit wie ein fehlerfrei zustande gekommenes behandelt wird, sind andere Fälle der rechtsgrundlosen Beschäftigung nach Bereicherungsrecht abzuwickeln (etwa BAG 1, 3.90, 6 AZR 649/88, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung; 30.4.97, 7 AZR 122/96, AP Nr. 20 zu § 812 BGB).
  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Während das faktische Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit wie ein fehlerfrei zustande gekommenes behandelt wird, sind andere Fälle der rechtsgrundlosen Beschäftigung nach Bereicherungsrecht abzuwickeln (etwa BAG 1, 3.90, 6 AZR 649/88, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung; 30.4.97, 7 AZR 122/96, AP Nr. 20 zu § 812 BGB).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Mit Urteil vom 24.08.2011 (7 AZR 228/10) hob das BAG die Entscheidung des LAG Niedersachsen auf und stellte die erstinstanzliche Entscheidung wieder her.
  • LAG Köln, 05.04.2012 - 13 Sa 1360/11

    Prozessbeschäftigungsverhältnis; Sachgrund

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
    Die Ausräumung der Ungewissheit über den weiteren Prozessverlauf stellt insoweit einen ausreichenden Sachgrund für eine Befristung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 TzBfG dar (LAG Köln 5.4.12, 13 Sa 1360/11, juris, Revision BAG 7 AZR 696/12).
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 13 Sa 636/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Befristung nach Promotion

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04

    Weiterbeschäftigung nach unwirksamer Kündigung

  • BAG - 7 AZR 696/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • BAG - 7 AZR 856/11 (anhängig)
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Oktober 2012 - 11 Sa 302/12 - aufgehoben.
  • ArbG Dortmund, 13.01.2017 - 8 Ca 3598/16

    Vereinbarung einer arbeitsvertraglichen Befristung unter Verletzung des

    Dies gilt entsprechend in befristungsrechtlichen Bestandsstreitigkeiten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.10.2012 - 11 Sa 302/12).
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