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   LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18   

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https://dejure.org/2018,47904
LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18 (https://dejure.org/2018,47904)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2018 - 11 Sa 225/18 (https://dejure.org/2018,47904)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 11 Sa 225/18 (https://dejure.org/2018,47904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags - Wahrung der Frist des § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18
    Die 2. Alternative enthält in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht vom 1.3.2007 (2 AZR 217/06, BAGE 121, 335) eine Rückausnahme (rechtzeitige Antragstellung).

    Allerdings hat das Bundearbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (2 AZR 217/06, AP Nr. 2 zu § 90 SGB IX) unter Randnr. 43 einen Halbsatz angefügt, der lautet: "...und zudem ordnungsgemäß mit allen erforderlichen Angaben...".

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18
    Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.3.05 (6 Sa 1938/04, LAGE Nr. 1 zu § 90 SGB IX) angenommen, dass für § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX der Arbeitgeber beweispflichtig sei, allerdings unter Anwendung einer gestuften Darlegungslast.
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