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   LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07   

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LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07 (https://dejure.org/2008,30463)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 7 Sa 915/07 (https://dejure.org/2008,30463)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 7 Sa 915/07 (https://dejure.org/2008,30463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des Konkursverwalters als Betriebsveräußerer für Ansprüche auf Jahressonderzahlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a Abs 2 BGB; § 767 BGB; § 2 NachwG; § 4 TVG
    Abändernde betriebliche Übung; akzessorisch; Ausschlussfrist; betriebliche Übung; Gesamtschuldner; Haftungsbeschränkung; Insolvenzverwalter; Jahressonderzahlung; Konkursverwalter; Nachweisgesetz; Nachwirkung; Sicherungsrecht; Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Ist die Ausschlussfrist jedoch in einem Tarifvertrag geregelt, der kraft vertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, genügt der Arbeitgeber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 17.04.2002, 5 AZR 89/01, AP Nr. 6 zu § 2 NachwG, BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, EzA § 2 NachwG Nr. 4) seiner Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 NachwG mit einem schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG.

    Ist die Ausschlussfrist jedoch in einem Tarifvertrag geregelt, der kraft vertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, genügt der Arbeitgeber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 17.04.2002, 5 AZR 89/01, AP Nr. 6 zu § 2 NachwG, BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, EzA § 2 NachwG Nr. 4), von der abzuweichen kein Anlass besteht, seiner Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 NachwG mit einem schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG.

    Allein der Verstoß gegen die aus § 2 NachwG folgende Verpflichtung begründet nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitgebers (BAG vom 17.04.2002, 5 AZR 89/01, AP Nr. 6 zu § 2 NachwG).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann mithin nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 242 BGB betriebliche Übung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden, wenn der Arbeitgeber beispielsweise erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht", und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Erforderlich ist, dass sich die angetragenen Veränderungen unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis auswirken und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 142 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Konkursverwalter eine Masseverbindlichkeit begründet, bei deren Begründung er erkennen kann, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen wird (BAG vom 01.06.2006, 6 AZR 59/06, AP Nr. 2 zu § 61 InsO).

    Denn die Verpflichtung zur Erfüllung der im Streit stehenden Ansprüche auf Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung ergibt sich nicht aus der Konkursordnung, sondern unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag (vgl. hierzu BAG vom 01.06.2006, a.a.O., Randziffer 22).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Ist die Ausschlussfrist jedoch in einem Tarifvertrag geregelt, der kraft vertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, genügt der Arbeitgeber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 17.04.2002, 5 AZR 89/01, AP Nr. 6 zu § 2 NachwG, BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, EzA § 2 NachwG Nr. 4) seiner Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 NachwG mit einem schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG.

    Ist die Ausschlussfrist jedoch in einem Tarifvertrag geregelt, der kraft vertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, genügt der Arbeitgeber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 17.04.2002, 5 AZR 89/01, AP Nr. 6 zu § 2 NachwG, BAG vom 29.05.2002, 5 AZR 105/01, EzA § 2 NachwG Nr. 4), von der abzuweichen kein Anlass besteht, seiner Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 NachwG mit einem schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG.

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, AP BetrVG § 77 Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, a.a.O.).

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG vom 19.06.2001, 1 AZR 598/00, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67) oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, AP BetrVG § 77 Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, a.a.O.).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, a.a.O.).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Dies beruht darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Eine persönliche Haftung des Konkursverwalters besteht nach § 82 KO nur, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt hat, die ihm nach dem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Konkursverwalters einzustehen hat (BGH vom 14.04.1987, IX ZR 260/06, NJW 1987, 3133-3135; BAG vom 25.01.2007, 6 AZR 559/06, AP Nr. 1 zu § 60 InsO).
  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 559/06

    Insolvenzrecht - Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07
    Eine persönliche Haftung des Konkursverwalters besteht nach § 82 KO nur, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt hat, die ihm nach dem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Konkursverwalters einzustehen hat (BGH vom 14.04.1987, IX ZR 260/06, NJW 1987, 3133-3135; BAG vom 25.01.2007, 6 AZR 559/06, AP Nr. 1 zu § 60 InsO).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

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