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   LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09   

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https://dejure.org/2011,15474
LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09 (https://dejure.org/2011,15474)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09 (https://dejure.org/2011,15474)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 1 TaBV 55/09 (https://dejure.org/2011,15474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats oder der örtlichen Betriebsräte bei der Einführung und Nutzung eines SAP-Systems - technische Notwendigkeit einer konzerneinheitlichen Regelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs. 1 BetrVG; § 76 Abs. 5 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des SAP-Systems für alle Unternehmen des Konzerns ergibt sich über eine rechtliche oder technische Notwendigkeit zu einer betriebsübergreifenden Regelung ; Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des SAP-Systems für alle Unternehmen des Konzerns ergibt sich über eine rechtliche oder technische Notwendigkeit zu einer betriebsübergreifenden Regelung ; Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei konzernweiter Einführung eines EDV-Systems; Einigungsstellenspruch zur Unzuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung und Nutzung des Systems mySAP HR ERP 2004; unbegründeter Feststellungsantrag des Konzernbetriebsrats zur Unwirksamkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Es geht auch nicht darum, dass im Falle eines Austausches von Mitarbeiterdaten zwischen Konzernunternehmen nur eine einheitliche Regelung auf Konzernebene möglich und damit der Konzernbetriebsrat zuständig ist (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ARB 8/95 - EzA § 58 BetrVG 1972 Nr. 1 = NZA 1996, 945).

    Die von Seiten des Betriebsrats herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 1995 (7 ABR 8/95) sieht im Übrigen auch gar keine Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für den Fall vor, dass im Rahmen einer elektronischen Datenverarbeitung Daten zwischen Konzernunternehmen ausgetauscht werden.

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Die Rechtsfrage und damit das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung, ob der Konzernbetriebsrat zur Regelung der fraglichen Mitbestimmungsrechte im Einigungsstellenverfahren zuständig ist, bleibt somit erhalten (BAG 28. April 2008 - 1 ABR 7/08 - AP Nr. 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Es geht hier allein um einen Kompetenzstreit zwischen den Betriebspartnern, an dessen Entscheidung die Einigungsstelle kein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Interesse haben kann (BAG 28.Juli 1981 -1 ABR 65/79- AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 9).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist, obliegt dann nicht dem örtlichen Betriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 = EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 6 = NZA 2007, 399).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Dabei ist vom Grundsatz auszugehen, dass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsrecht vorrangig der von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählte Betriebsrat zuständig ist (BAG 8.Juni 2004 -1 ABR 4/03- EzA § 87 BetrVG 2001 Gesundheitsschutz Nr. 2 = NZA 2005, 227-).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Ein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung kann deshalb im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anträge nicht geleugnet werden (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 = NZA 1988, 249 = EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 12).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Dieses objektiv zwingende Erfordernis kann sich sowohl aus technischen als auch rechtlichen Umständen ergeben (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 = EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Ordnung Nr. 3 = NJW 2008, 3731 Rn. 81).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09
    Dies wird durch die Regelung in § 11 Abs. 1 und 2 BDSG gestützt (vgl. auch BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 = EzA § 87 BetrVG 2001 Kontrolleinrichtung Nr. 1 = NZA 2004, 556 Rn. 30).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auf die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Mai 2011 - 1 TaBV 55/09 - aufgehoben.
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