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   LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20   

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LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20 (https://dejure.org/2020,29209)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2020 - 10 Ta 114/20 (https://dejure.org/2020,29209)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2020 - 10 Ta 114/20 (https://dejure.org/2020,29209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ArbGG § 61a; ArbGG § 64 Abs. 8; ArbGG § 78; ArbGG § 9 Abs. 1; ZPO § 149; ZPO § 149 Abs. 1; ZPO § 149 Abs. 2; ZPO § 252; ZPO § 411a; ZPO § 581; ZPO § 91
    Uneingeschränkte Prüfung eines Aussetzungsgrundes durch das Beschwerdegericht; Ermessensentscheidung des Gerichts über die Aussetzung des Verfahrens; Aussetzungsentscheidung bei Verdacht des Vorliegens einer Straftat vor oder in dem laufenden Verfahren; Gebot der ...

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit einer Kündigung bei Verdacht einer Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines (Kündigungs-) Rechtsstreits bei Verdacht einer Straftat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines Verfahrens - über ein Jahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines Rechtsstreits - und die Überprüfung durch das Beschwerdegericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aussetzung eines (Kündigungs-) Rechtsstreits bei Verdacht einer Straftat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zulässige Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits über Bestand eines durch Renteneintritt beendeten Arbeitsverhältnisses bis Ausgang des Strafverfahrens - Keine Anwendung der Vorschriften zur besonderen Prozessförderung im Kündigungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZB 52/16

    Aussetzung eines Zivilverfahrens bei dem Verdacht einer Straftat bereits vor dem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Bei Sachverhaltsidentität ist die Aussetzung nicht unzulässig, sondern regelmäßig geboten (BGH 24. April 2018 - VI ZB 52/16).

    Er besteht darin, es dem Zivilgericht zu ermöglichen, die Ermittlungen und den Ausgang eines Strafverfahrens abzuwarten, um abweichende Entscheidungen und nicht prozessökonomische Mehrarbeit zu vermeiden; diese Gesichtspunkte greifen unabhängig davon Platz, ob der Verdacht einer Straftat vor oder erst nach Beginn eines Zivilrechtsstreits entsteht (BGH 24. April 2018 - VI ZB 52/16 - Rn. 15 f. mwN) .

    Gerade mit dem im Jahre 2006 ergänzten § 411a ZPO sollen Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in Form von Sachverständigengutachten im Zivilverfahren verwertet werden können; daher ist bei Sachverhaltsidentität eine Aussetzung nicht unzulässig, sondern regelmäßig geboten (BGH 24. April 2018 - VI ZB 52/16 - Rn. 16 mwN) .

  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Ob gewichtige Gründe im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Aufrechterhaltung der Aussetzung nach Ablauf eines Jahres sprechen, ist keine Ermessens-, sondern eine an das Vorliegen solcher gewichtigen Gründe gebundene Entscheidung des Gerichts (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02).

    Auch wenn an das Vorliegen gewichtiger Gründe im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Hinblick auf das Interesse der antragstellenden Partei an einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02 - Rn. 22) , können sie im Einzelfall vorliegen; anderenfalls bliebe die Norm ohne Regelungsgehalt.

    Insoweit handelt es sich nicht um eine Ermessens-, sondern um eine an das Vorliegen solcher gewichtigen Gründe gebundene Entscheidung des Gerichts (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02 - Rn. 22) .

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Das Beschwerdegericht hat uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund überhaupt gegeben ist (BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 6 mwN) .

    Eine Kostenentscheidung erfolgt nicht, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (LAG Köln 12. April 2019 - 9 Ta 41/19 - Rn. 15; LAG D-Stadt 20. Dezember 2017 - 4 Ta 439/17 - Rn. 22; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12 mwN) .

  • BVerfG, 30.06.2003 - 1 BvR 2022/02

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Aussetzung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Die ermessensleitenden Erwägungen sind in der Beschlussbegründung offen zu legen (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2022/02 [Kammerbeschluss] - Rn. 20) .

    Wird der Sache nach ausschließlich noch um Geldansprüche gestritten, so tritt der in §§ 9 Abs. 1, 61a Abs. 1 ArbGG niedergelegte Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit des Zuwartens in Bestandsstreitigkeiten zurück (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2022/02 [Kammerbeschluss] - Rn. 20) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 4 Ta 439/17

    Aussetzung der Verhandlung wegen des Verdachts einer Straftat;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Eine Kostenentscheidung erfolgt nicht, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (LAG Köln 12. April 2019 - 9 Ta 41/19 - Rn. 15; LAG D-Stadt 20. Dezember 2017 - 4 Ta 439/17 - Rn. 22; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Köln, 12.04.2019 - 9 Ta 41/19

    Verdacht einer Straftat und Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Eine Kostenentscheidung erfolgt nicht, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (LAG Köln 12. April 2019 - 9 Ta 41/19 - Rn. 15; LAG D-Stadt 20. Dezember 2017 - 4 Ta 439/17 - Rn. 22; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12 mwN) .
  • EGMR, 18.10.2001 - 42505/98

    MIANOWICZ c. ALLEMAGNE

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Dies liegt darin begründet, dass Streitigkeiten über die berufliche Situation einer Person mit besonderer Schnelligkeit erledigt werden müssen (vgl. EGMR 18. Oktober 2001 - 42505/98 [Mianowicz/Deutschland]; Maul-Sartori in Düwell/Lipke, 5. Auflage 2019, § 64 Rn. 124 mwN) .
  • LAG Berlin, 12.10.1981 - 9 Ta 3/81
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Die behauptete Straftat im Sinne von § 149 Abs. 1 ZPO kann zugleich Grundlage des zivilrechtlichen Anspruchs sein; mithin ist der Auffassung, ein Aussetzungsgrund bestehe nicht, wenn es sich in Straf- und Zivilverfahren um denselben Sachverhalt handele (so LAG Berlin 12. Oktober 1981 - 9 Ta 3/81; OLG Celle 12. November 1968 - 7 W 69/89 - NJW 1969, 280; Kloppenburg, in: Düwell/Lipke ArbGG, 5. Auflage 2019, § 55 Rn. 30) nicht zu folgen: Das Gesetz geht davon aus, dass die Ermittlungen im Strafverfahren auf die Entscheidung des Zivilrechtsstreits von Einfluss sein können.
  • OLG Celle, 12.11.1968 - 7 W 69/68
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Die behauptete Straftat im Sinne von § 149 Abs. 1 ZPO kann zugleich Grundlage des zivilrechtlichen Anspruchs sein; mithin ist der Auffassung, ein Aussetzungsgrund bestehe nicht, wenn es sich in Straf- und Zivilverfahren um denselben Sachverhalt handele (so LAG Berlin 12. Oktober 1981 - 9 Ta 3/81; OLG Celle 12. November 1968 - 7 W 69/89 - NJW 1969, 280; Kloppenburg, in: Düwell/Lipke ArbGG, 5. Auflage 2019, § 55 Rn. 30) nicht zu folgen: Das Gesetz geht davon aus, dass die Ermittlungen im Strafverfahren auf die Entscheidung des Zivilrechtsstreits von Einfluss sein können.
  • LAG Köln, 30.08.2012 - 12 Ta 197/12

    Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 149 ZPO

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20
    Ist dies der Fall, kann das Beschwerdegericht die Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 149 ZPO jedoch nur auf Ermessensfehler hin nachprüfen (LAG Köln 30. August 2012 - 12 Ta 197/12 - Rn. 9 mwN) .
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

  • LAG Köln, 05.07.2017 - 7 Ta 71/17

    Aussetzung; Kündigungsschutzprozess; Strafverfahren

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