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   LAG Niedersachsen, 26.07.2021 - 15 Sa 1156/20   

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https://dejure.org/2021,52956
LAG Niedersachsen, 26.07.2021 - 15 Sa 1156/20 (https://dejure.org/2021,52956)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.2021 - 15 Sa 1156/20 (https://dejure.org/2021,52956)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 15 Sa 1156/20 (https://dejure.org/2021,52956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 AGG; § 15 AGG; § 3 Abs. 1 AGG; § 3 Abs. 3 AGG; § 7 Abs. 1 AGG
    Unmittelbare Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG; Anforderungen an eine Vergleichsperson zur Ermittlung einer Benachteiligung gem. § 3 Abs. 1 AGG; Belästigung als Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 3 AGG

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    AGG-Entschädigung - Vergleichsperson im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1 ; AGG § 15
    Belästigung; schwerbehinderter Mensch; unmittelbare Benachteiligung; Vergleichbarkeit; Zahlungsklagen

  • rechtsportal.de

    AGG § 1 ; AGG § 15
    Belästigung; schwerbehinderter Mensch; unmittelbare Benachteiligung; Vergleichbarkeit; Zahlungsklagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2021 - 15 Sa 1156/20
    Wie der Begriff "erfahren würde" verdeutlicht, muss nach dieser Bestimmung die Vergleichsperson nicht eine reale, sondern kann auch eine fiktive bzw. hypothetische sein; vgl. BAG, 27.08.2020, 8 AZR 62/19, juris, Rn. 25.
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2021 - 15 Sa 1156/20
    Da ein durch unerwünschte Handlungen gekennzeichnetes Umfeld aber in der Regel nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verfahren geschaffen wird, in dem fortlaufend neue Tatsachen eintreten, die für die Annahme einer Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 3 AGG von Bedeutung sind, sind zugunsten der durch diese Bestimmung geschützten Personen alle Handlungen oder Verhaltensweisen, die diesen Prozess der Schaffung eines bestimmten Umfeldes zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einzubeziehen; vgl, BAG, 18.05.2017, 8 AZR 74/16, juris, Rn. 97 und 98.
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