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   LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07   

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https://dejure.org/2007,9699
LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07 (https://dejure.org/2007,9699)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07 (https://dejure.org/2007,9699)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 6 TaBV 33/07 (https://dejure.org/2007,9699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Übernahme und Eingruppierung von Leiharbeitnehmern bei Arbeitnehmerüberlassung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG; § 9 Nr. 2 AÜG; § 14 Abs. 3 AÜG; § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 118 BetrVG; § 9 Nr. 1 ArbGG; § 10 Abs. 1 ArbGG
    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des Tendenzschutzes durch § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Rechtsgrundverweisung im § 14 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG); Zulässigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des Tendenzschutzes durch § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Rechtsgrundverweisung im § 14 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG); Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 118; ; AÜG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme und Eingruppierung von Leiharbeitnehmern bei Arbeitnehmerüberlassung - Einschränkung der Mitbestimmung durch Tendenzschutz im Entleiherbetrieb - Arbeitnehmerüberlassung durch personenidentische Personaldienstleistungsgesellschaft - keine Mitbestimmung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    (vgl. BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - AP Nr. 3 zu § 13 AÜG).

    Nach der Rechtssprechung des BAG zu § 13 AÜG a. F. war das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer indessen nicht unwirksam (vgl. BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - aaO, m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Soweit er in seiner Zustimmungsverweigerung vom 14.8.2006 den fehlenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag moniert hat, ist dem entgegen zu halten, dass darin allein die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher geregelt sind und deshalb grundsätzlich keine Veranlassung besteht, diesen dem Entleiherbetriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers vorzulegen ( vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden (LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem anderem Unternehmen (Entleiher) Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, die in den Betrieb des Entleihers eingegliedert sind und ihre Arbeiten allein nach dessen Weisungen ausführen (vgl. BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006 1010).

    Personalführungsgesellschaften deren einziger Zweck die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ist, um sie dauerhaft an ein anderes Konzernunternehmen zu verleihen, unterliegen deshalb im vollem Umfang den Bestimmungen des AÜG (vgl. BAG 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - aaO) und sind nicht zu beanstanden.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Die Beteiligung des Betriebsrates soll die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit gewährleisten (vgl. BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Die Beteiligung des Betriebsrates soll die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit gewährleisten (vgl. BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Dem Entleiher, der nicht Vertragsarbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist, fehlt nämlich im Hinblick auf die Eingruppierung der in seinem Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer die Entscheidungsmacht (vgl. BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Abzustellen ist darauf, ob bei einer Verweigerung der Zustimmung die Freiheit des Tendenzunternehmens zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (vgl. BAG 01.09.1987 - 1 ABR 22/06 - aaO).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Dieser Zuordnung kommt im Sinne eines Regelausnahmeverhältnisses (vgl. LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06 - n. v. s. daher Juris) der Vorrang zu.
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Ebenso wie im Gemeinschaftsbetrieb das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach § 99 BetrVG ausschließlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des jeweiligen Arbeitnehmer besteht (BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), kann auch bei der Eingruppierung des Leiharbeitnehmers ausschließlich dessen Vertragsarbeitgeber, also der Verleiher mitbestimmungsrechtlich in Anspruch genommen werden.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
    Insoweit ist dem Beteiligten zu 1) zuzugeben, dass die Bestimmungen in §§ 14 Abs. 1, 2 und 3 AÜG die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit für Leiharbeitnehmer nicht abschließend regeln (BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

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