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   LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93   

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LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93 (https://dejure.org/1994,7913)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93 (https://dejure.org/1994,7913)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 3 Sa 2118/93 (https://dejure.org/1994,7913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Neubescheidung einer Bewerbung unter Anwendung der Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubescheidung einer Bewerbung unter Anwendung der Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.06.1994 - C-132/93

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Den dieser Rechtslage entspringenden unbefriedigenden Ergebnissen kann nach dem gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts jedoch mit den innerstaatlichen Gleichheitssätzen abgeholfen werden (vgl. EuGH Urteil vom 16.06.1994 - Rs. C - 132/93 - Volker Steen II), indem man den Bereich des Artikels 48 Abs. 4 EWG-Vertrag im Verständnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und den Bereich, in dem in der Bundesrepublik Deutschland Beamtenstellen begründet werden (müssen), im Wege einer engen, europarechtsfreundlichen (Dörr ZTR 1991 Seite 226, 231) in Einklang bringt und im übrigen eine Benachteiligung von inländischen Angestellten gegenüber ausländischen Bewerbern, die sich auf Artikel 48 EWG-Vertrag stützen können, wegen Artikel 3 Abs. 1 GG zu unterbleiben hat.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-206/91

    Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Sie gelten als rein "staatsinterner Sachverhalt" , der eine Berufung auf Artikel 48 EWG-Vertrag nicht erlaubt (EuGH Urteil vom 28.01.1992 - Rs. C - 332/90 - Volker Steen I; Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C - 206/91 - Poirrez).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Sie gelten als rein "staatsinterner Sachverhalt" , der eine Berufung auf Artikel 48 EWG-Vertrag nicht erlaubt (EuGH Urteil vom 28.01.1992 - Rs. C - 332/90 - Volker Steen I; Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C - 206/91 - Poirrez).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist es in diesem Rahmen in erster Linie Sache des Gesetzgebers, die Aufgaben zu bestimmen, die er von "nichtbeamteten Personen" wahrnehmen lassen will (vgl. BVerwGE 57, 55, 58 f.) [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75] .
  • VGH Hessen, 13.06.1988 - 1 TG 2054/88

    Bewerbungsverfahren: Besetzung einer Schulleiterstelle; Bewerber aus dem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Hierfür kommen vor allem die aktuellen dienstlichen Beurteilungen in Betracht, aber auch andere eignungs- und leistungsbezogene Kriterien wie frühere dienstliche Beurteilungen, Ergebnisse abgelegter Prüfungen, Zusatzqualifikationen und spezielle Berufserfahrungen (vgl. VG Bremen NJW 1988 Seite 3224; Hess. VGH DVBl 1988 Seite 1071, 1072; ZBR 1986 Seite 206; DÖV 1985 Seite 930).
  • VG Bremen, 26.11.1987 - 3 A 392/86
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Hierfür kommen vor allem die aktuellen dienstlichen Beurteilungen in Betracht, aber auch andere eignungs- und leistungsbezogene Kriterien wie frühere dienstliche Beurteilungen, Ergebnisse abgelegter Prüfungen, Zusatzqualifikationen und spezielle Berufserfahrungen (vgl. VG Bremen NJW 1988 Seite 3224; Hess. VGH DVBl 1988 Seite 1071, 1072; ZBR 1986 Seite 206; DÖV 1985 Seite 930).
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Sie äußern keine Wirkung gegenüber Dritten wie den Arbeitnehmern (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; AP Nrn. 111, 112, 116, 118 zu §§ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind unter einer solchen "Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung" im Sinne von Artikel 48 Abs. 4 aber nur "diejenigen Stellen zu verstehen, die eine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung solcher Aufgaben mit sich bringen, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder andere öffentliche Körperschaften gerichtet sind und die deshalb ein Verhältnis besonderer Verbundenheit des jeweiligen Stelleninhabers zum Staat sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten voraussetzen, die dem Staatsangehörigkeitsband zugrunde liegen." (Urteil vom 03.07.1986 Rs. C - 66/85 - Lawrie Blum; zuvor bereits die Urteile vom 17.12.1980 sowie vom 26.05.1982 in der Rechtssache C 149/79 - Kommission/Belgien; und Urteil vom 27.11.1991 Rs. C-4/91 A. Bleis; vgl. auch Goerlich/Bräth DÖV 1987 Seite 1638 ff.), weil der Zugang zu einigen Stellen nicht deshalb eingeschränkt werden könne, "weil in einem bestimmten Mitgliedsstaat die Personen, die diese Stellen annehmen können, in das Beamtenverhältnis berufen werden.
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93
    Hieraus folgt freilich, daß das Auswahlverfahren nach Artikel 33 Abs. 2 GG (vgl. zum Auswahlverfahren für eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung neuerdings auch EuGH Urteil vom 23.02.1994 - Rs. C - 419/92 - Ingetraut Scholz) nicht beschränkt worden ist durch haushaltsrechtliche Erwägungen und damit den Umstand, daß die zu besetzende Stelle einer Sachgebietsleiterin/eines Sachgebietsleiters als Beamtendienstposten nach der Besoldungsgruppe A 11 BBesO ausgewiesen worden ist.
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

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  • LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage bei Besetzung einer freien Stelle;

    Wegen des fehlenden Gesetzesvorbehalts in Artikel 33 Abs. 2 GG ist eine Durchbrechung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Leistungsprinzips aber auch nur unter dieser Voraussetzung zulässig (Bonner Kommentar/Höfling, a.a.O., Rn. 227; von Münch/Kunik, Grundgesetzkommentar, 5. Auflage 2001, Artikel 33 Rn. 30; LAG Niedersachsen, NVwZ-RR 1995, 584, 585).
  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 3 B 36/12

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsverfahrensanspruch; Sonderurlaub;

    Der damit in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Bestenauslesegrundsatz (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746) wird unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746; Bochmann, Leistungsgrundsatz und Haushaltskonsolidierung, ZBR 2008, 397 [401]); er ist ein Strukturprinzip des Beamtenrechts (Schmidt-Aßmann, Leistungsgrundsatz des Art. 33 II GG und soziale Gesichtspunkte bei der Regelung des Zugangs zum Beamtenverhältnis, NJW 1980, 16 [16]) und gibt Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als abschließenden (Bochmann, am angegebenen Ort, Seite 407) Auswahlmaßstab des Verfassungsrechts für die Besetzung öffentlicher Ämter vor (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 1994, - 3 Sa 2118/93 -, NVwZ-RR 1995, 584 - 586 [585]).
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