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   LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00   

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https://dejure.org/2000,10740
LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00 (https://dejure.org/2000,10740)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2000 - 1 Sa 227/00 (https://dejure.org/2000,10740)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2000 - 1 Sa 227/00 (https://dejure.org/2000,10740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts und die Erstattung der Fahrtkosten eines Betriebsratsmitglieds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts und die Erstattung der Fahrtkosten eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00
    Der Berufung der Beklagten ist im Ansatz zu folgen, wenn sie auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - (EzA § 106 BetrVG Nr. 15 = AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG 1972) hinweist, wonach ein Wissen zum Jahresabschluss nur für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses erforderlich ist.

    Ein Rückgriff auf die Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 BetrVG 1972, wonach bei Fehlen eines Betriebsratsausschusses das Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter dem Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen dazu bestimmten Betriebsratsmitglied zusteht, ist hier nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelungen in §§ 106, 110 BetrVG 1972 nicht erlaubt (BAG 05. Februar 1991 a. a. O.).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 491/97

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00
    Von daher beschränkt sich der Kreis der zu schulenden Personen in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 grundsätzlich auf die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses (BAG 11. November 1998 - 7 AZR 491/97 - = NZA 1999, 1119 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 139; vgl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels a. a. O. § 107 Rz. 19 a).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00
    Die gerichtliche Kontrolle muss sich deshalb darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z. B. BAG vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1996 - 5 TaBV 2/96

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - "Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00
    Gemessen an den demnächst anfallendengesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats der Beklagten war deshalb die Teilnahme des Klägers als Betriebsratsmitglied an dem Seminar "Betriebswirtschaft für Betriebsräte - Baustein I - Jahresabschluss"objektiv gesehen nicht erforderlich (weitergehend dagegen LAG Baden-Württemberg 08. November 1996 - 5 TaBV 2/96 - = BB 1997, 1207).
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