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   LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20   

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LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20 (https://dejure.org/2021,18258)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2021 - 2 Sa 588/20 (https://dejure.org/2021,18258)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2021 - 2 Sa 588/20 (https://dejure.org/2021,18258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 3 GG; Art. 9 Abs. 3 GG; ... GRCh Art. 31; Art. 1 RL 2003/88/EG; § 3 Abs. 1 TVG; § 4 Abs. 1 TVG; § 2 Abs. 5 ArbZG; § 310 Abs. 4 S. 1 BGB; Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH v. 03.03.2014 § 5 Nr. 4.a und Nr. 4.b und Nr. 5.c und Nr. 5.e MTV
    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung; Praktische Konkordanz bei der Grundrechtsausübung als Prüfauftrag der Arbeitsgerichte; Tarifliche Zuschlagsregelung als vorrangige Regelung i.S.d. § ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1 ; ArbZG § 6 Abs 5 ; GG Art. 3 Abs 1
    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung; Praktische Konkordanz bei der Grundrechtsausübung als Prüfauftrag der Arbeitsgerichte; Tarifliche Zuschlagsregelung als vorrangige Regelung i.S.d. § ...

  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; ArbZG § 6 Abs 5 ; GG Art. 3 Abs 1
    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei ihrer tariflichen Normsetzung; Praktische Konkordanz bei der Grundrechtsausübung als Prüfauftrag der Arbeitsgerichte; Tarifliche Zuschlagsregelung als vorrangige Regelung i.S.d. § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43) .

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 (- 10 AZR 34/17 - Rn. 52) ausführt, dass die Teilhabe am sozialen Leben durch unregelmäßige Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen nicht in einem höheren Maße gefährdet werde als bei Nachtarbeit innerhalb von regelmäßigen Schichten, so ist doch zu berücksichtigen, dass jede Abweichung von der regulären Arbeitszeit innerhalb - meist lange im Voraus - feststehender Schichten für die davon betroffenen Arbeitnehmer eine erneute Abstimmung der Lebensbereiche Arbeit und Familie, Freunde sowie Freizeit erforderlich macht.

    Entgegen der Auffassung der klagenden Partei ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. März 2018 (-10 AZR 34/17 -) mit der vorliegenden Entscheidung in Einklang zu bringen.

    In dem Urteil vom 21. März 2018 hatte der 10. Senat - wie die Kammer im vorliegenden Fall auch - praktische Konkordanz zwischen der Grundrechtsausübung durch die Tarifvertragsparteien und den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen herzustellen und die Grundrechtsausübung der Tarifvertragsparteien überwiegend deshalb hinter den Gleichheitsrechten der Normunterworfenen zurücktreten lassen, weil der Zuschlag für Nachtarbeit (50 %) im Verhältnis zum Zuschlag im Rahmen von Schichtarbeit (15 %) u. a. "um mehr als das Dreifache höher" war (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 47) und damit eine deutliche Schlechterstellung der Nachtarbeit leistenden Schichtarbeitnehmer bei der Bezahlung von Nachtarbeit im Vergleich zu Arbeitnehmern, die Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen leisten, bestehe (BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 48).

    Dafür, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. März 2018 (- 10 AZR 34/17 -) jegliche tarifvertragliche Differenzierung zwischen Nachtarbeit und Nachtarbeit in Schichtarbeit bzw. unregelmäßiger und regelmäßiger Nachtarbeit als unzulässig erachtet, bestehen keine Anhaltspunkte.

    Diese Entscheidung lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (- 10 AZR 736/12 -) , in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50 %) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20 %) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (vgl. BAG, 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 15; BAG, 19. Juli 2011 - 3 AZR 389/09 - Rn. 25) .

    Die Nachtzuschläge verfolgen neben dem Gesundheitsschutz auch den Zweck, die sozialen Folgen ("soziale Desynchronisation"), die mit jeder Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Mehrheit der Arbeitnehmer und damit außerhalb des üblichen Tagesablaufes verbunden sind, zu mindern (BAG, 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22).

    Davon geht auch das ArbZG aus, das die Nachtzeit erst ab 23:00 Uhr und damit nach dem üblichen Ende der Arbeit in Zwei-Schicht-Systemen beginnen lässt (BAG, 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 18 f).

    Diese Entscheidung lässt insbesondere nicht erkennen, dass der Senat von der früheren Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (- 10 AZR 736/12 -) , in welcher über eine Differenzierung von Nachtarbeit (50 %) und Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20 %) im Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel zu entscheiden war, abrücken wollte (vgl. BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 54).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Sie müssen insoweit praktische Konkordanz herstellen (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 21) und gleichheitswidrige Differenzierungen in Tarifnormen unterbinden (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 653/18 - Rn. 25) .

    Die Gerichte dürfen mithin nicht eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle von Bewertungen der zuständigen Koalitionen setzen (BAG, 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26) .

  • EuGH, 11.01.2007 - C-437/05

    Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Art. 31 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG regeln keine Fragen des Arbeitsentgelts, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. für die Richtlinie 2003/88/EG EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49; EuGH, 11. Januar 2007 - C-437/05 - [Vorel] Rn. 32 ff; BAG, 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Art. 31 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG regeln keine Fragen des Arbeitsentgelts, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. für die Richtlinie 2003/88/EG EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49; EuGH, 11. Januar 2007 - C-437/05 - [Vorel] Rn. 32 ff; BAG, 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55).
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Gegen eine Anpassung nach oben spricht, dass eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung zu unterbleiben hat, wenn unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG, 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 19).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Art. 31 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG regeln keine Fragen des Arbeitsentgelts, weil die Europäische Union hierfür nach Art. 153 Abs. 5 AEUV nicht zuständig ist (vgl. für die Richtlinie 2003/88/EG EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49; EuGH, 11. Januar 2007 - C-437/05 - [Vorel] Rn. 32 ff; BAG, 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - 12 Sa 17/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Sie ist dem Präventionszweck des Zuschlags geschuldet und verstößt daher nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. LAG Baden-Württemberg, 17. Juli 2020 - 12 Sa 17/20 - Rn. 97 ff.).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    Angesichts des Hinweises in der angefochtenen Entscheidung war ein weiterer Hinweis der Kammer entbehrlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 33; BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird aus dem arbeitskampf- und tarifvertragsrechtlich angestrebten Verhandlungsgleichgewicht von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf die sog. Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags geschlossen (für die Vergütungshöhe: BAG, 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - Rn. 44).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • ArbG Oldenburg, 20.02.2020 - 5 Ca 335/19

    Differenzierung; Firmentarifvertrag; Geflügelspezialitäten; Nachtarbeit;

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2021 - 5 Sa 11/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die Balance zwischen Nachtarbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 28. April 2021 - 2 Sa 588/20 - Rn. 65, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 257/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe -

    Die Balance zwischen Nachtarbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen ist umso schwieriger, je kurzfristiger Nachtarbeit anfällt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 28. April 2021 - 2 Sa 588/20 - Rn. 65, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 Sa 188/21

    Streit über die Höhe des Nachtarbeitszuschlags nach dem Manteltarifvertrag für

    Die Balance zwischen Nachtarbeit und Freizeit sowie Familienverpflichtungen herzustellen ist umso schwieriger, je unregelmäßiger die Nachtarbeit anfällt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 28. April 2021 - 2 Sa 588/20 - Rn. 65, juris).
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