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   LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18   

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https://dejure.org/2018,50668
LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18 (https://dejure.org/2018,50668)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 7 Sa 19/18 (https://dejure.org/2018,50668)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 7 Sa 19/18 (https://dejure.org/2018,50668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abgrenzung der Vergütungssysteme für "Arbeiter" und "Angestellte"; Eingruppierung eines in einem Trainingszentrum eines Automobilherstellers eingesetzten Industriemeisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RTVE
    Abgrenzung der Vergütungssysteme für "Arbeiter" und "Angestellte"

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 ; ArbGG § 4 ; SGB VI § 133 Abs. 2 a.F.
    Angestellter; Arbeiter; Berufsgruppenkatalaog; Eingruppierung; Entgeltkommission; Gehaltskommission; Metall; Regelungsausschuss; Tarifvertrag - Abgrenzung zwischen Tätigkeit als Angestellter und Arbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Erst wenn die Abwägung anhand des Gesamtbildes kein deutliches Übergewicht für eine körperliche oder geistige Prägung ergibt, ist auf der fünften Stufe auf den übereinstimmenden Willen der Vertragspartner abzustellen (vgl. BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - Rn. 61) .

    Denn es fehlt an einer gehobenen oder höheren Stellung des Klägers (vgl. [zu § 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI a. F.] BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - Rn. 62) .

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

    Tarifvertrag und Senioritätsrang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Das Personal der Beklagten im Allgemeinen und der Kläger als Mitarbeiter im Trainingszentrum im Besonderen gehören nicht zu dem in § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG genannten Personenkreis mit der Folge, dass die Tarifvertragsparteien den Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten nicht wirksam ausschließen können (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - Rn. 54, BAGE 109, 153-166) .
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 127/78

    Paritätische Kommission - Gehaltsfestsetzung nach Punktbewertung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Die von den paritätischen Kommissionen vorgenommenen Eingruppierungen sind gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BAG 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 24.08.2010 - 12 Sa 940/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Prämie für die Einreichung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Der Entscheidungsbefugnis des Gerichts stehen auch materiell-rechtlich keine tarifvertraglichen Regelungen entgegen, die eine vorherige Anrufung der Entgelt- oder Gehaltskommission verlangen (vgl. [Verneinung einer gerichtlichen Entscheidungsbefugnis vor Anrufung einer paritätisch besetzten Kommission bzgl. der Prämie für einen Verbesserungsvorschlag] Hessisches Landesarbeitsgericht 24. August 2010 - 12 Sa 940/09 -) .
  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet aber auch im Bereich der Entgeltzahlung Anwendung, wenn der Arbeitgeber die Vergütung nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 26) .
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18
    Nur so kann die Kommissionsentscheidung gegenüber den Arbeitsvertragsparteien überzeugend wirken und nur so ist es dem Gericht möglich festzustellen, ob die Entscheidung grob unrichtig ist (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 38, BAGE 155, 109-124 mwN) .
  • LAG Hamm, 26.05.2021 - 10 Sa 213/21

    Keine Prämie für Verbesserungsvorschlag; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit

    Die Entscheidung ist inhaltlich grob unbillig, wenn sich die Unrichtigkeit jedermann oder wenigstens dem sachkundigen unbefangenen Beobachter unmittelbar aufdrängt der die Feststellungen nicht nach den Regeln der Fachkunde getroffen wurden (BAG, 19.02.2020, 10 AZR 19/19, Rn. 53 ff.; BAG, 20.01.2004, 9 AZR 393/03, Rn. 34; LAG Niedersachsen, 29.11.2018, 7 Sa 19/18, Rn. 159).
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