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   LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16   

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LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2017,17145)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2017,17145)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 1 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2017,17145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1
    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung in tarifgebundenem Unternehmen; Unbegründeter Antrag auf Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung bei rechtswidriger Abweichung von vereinbarter ...

  • IWW

    Betriebsverfassungsgesetz § 87 Abs. 1 Ziff. 10, § ... 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 99 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 87 BetrVG, § 177 BGB, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung in tarifgebundenem Unternehmen; Unbegründeter Antrag auf Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung bei rechtswidriger Abweichung von vereinbarter ...

  • Betriebs-Berater

    Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur nach Kündigung einer Betriebsvereinbarung in tarifgebundenem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1396
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Voraussetzung für das Zustandekommen einer Regelungsabrede ist zumindest eine auf Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrates und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13 -, Rn 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn 33).

    Die Beteiligte zu 1) hat deshalb nicht - wie vom Arbeitsgericht angenommen - mitbestimmungswidrig eine abändernde Vergütungsstruktur eingeführt (vgl. hierzu BAG 05. Mai 2015 - 1 ABR 435/13-; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 ).

    Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende- neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ( BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15).

  • ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - teilweise abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - abzuändern und.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 abzuändern und den Widerantrag des Beteiligten zu 2) zurückzuweisen.

  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Die Eingruppierung nach einer unwirksamen Vergütungsordnung ist stets Gesetzesverstoß i.S. von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ( BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B.I.1.d.Gr.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 ).

    Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG führt zur Unwirksamkeit der neuen Vergütungsordnung ( BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 ).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Darin lag entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) keine unwirksame dynamische Blankettverweisung auf einen jeweils gültigen Tarifvertrag (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 B.II.1 d. Gr.; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62); vielmehr haben die Beteiligten mit der Vereinbarung der in § 4 des LG-RTV geregelten Lohngruppenstruktur für die gewerblich Beschäftigten in der Niedersächsischen Metallindustrie lediglich das nachvollzogen, was bei Tarifbindung im Geltungsbereich der Tarifverträge der Niedersächsischen Metallindustrie nach § 4 Abs. 1 TVG im Betrieb der Beteiligten zu 1) ohnehin gegolten hätte.

    Rechtsfolge einer unzulässigen Blankettverweisung wäre im Übrigen der statische Einbezug der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Tarifbestimmung und damit gleichermaßen der Lohngruppenstruktur des § 4 LG-RTV (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Die Eingruppierung nach einer unwirksamen Vergütungsordnung ist stets Gesetzesverstoß i.S. von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ( BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B.I.1.d.Gr.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 ).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Schutzzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 ist der Schutz der Arbeitnehmer an einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers orientierten Lohngestaltung und der Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit ( BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 18); dem Schutzzweck der verletzten Norm trägt die Verweigerung der Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zur mitbestimmungswidrig beabsichtigten Eingruppierungen Rechnung.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Darin lag entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) keine unwirksame dynamische Blankettverweisung auf einen jeweils gültigen Tarifvertrag (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 B.II.1 d. Gr.; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62); vielmehr haben die Beteiligten mit der Vereinbarung der in § 4 des LG-RTV geregelten Lohngruppenstruktur für die gewerblich Beschäftigten in der Niedersächsischen Metallindustrie lediglich das nachvollzogen, was bei Tarifbindung im Geltungsbereich der Tarifverträge der Niedersächsischen Metallindustrie nach § 4 Abs. 1 TVG im Betrieb der Beteiligten zu 1) ohnehin gegolten hätte.
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Unerheblich ist, dass eine Regelungsabrede regelmäßig die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nicht beendet, da ihr die normative Wirkung fehlt ( BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - ErfK/Kania § 77 Rn. 131; Fitting BetrVG § 77, Rn. 226).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nach § 87 BetrVG durch formlose Regelungsabrede erteilen, diese kann auch konkludent zwischen den Betriebsparteien zustande kommen (vgl. BAG 06. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 , Rn 24 -); insoweit gelten für Regelungsabreden die gleichen Grundsätze wie für das Zustandekommen anderer schuldrechtlicher Vereinbarungen.
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
    Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende- neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ( BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15).
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