Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Konkurrenztätigkeit - IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 74 HGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 615 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Verdachtskündigung bei Eindringen in den Lieferantenkreis der Arbeitgeberin im laufenden Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.10.2015 - 1 Ca 617/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
- BAG, 03.01.2017 - 2 AZN 1090/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Herausgabe- und Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen (Az. 1 Ca 617/15), das Landesarbeitsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (Az. 5 Sa 83/16).Das Kündigungsschutzverfahren (Az. 5 Sa 83/16) sei jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 83/16 (Kündigungsschutzverfahren) und 5 SaGa 6/15 (einstweiliges Rechtsschutzverfahren).
Entgegen der Ansicht der Berufung ist unerheblich, dass über die Kündigungsschutzklage (Az. 5 Sa 83/16), die in zwei Instanzen ohne Erfolg geblieben ist, noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 SaGa 6/15
Einstweilige Verfügung - einseitige Erledigungserklärung
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 83/16 (Kündigungsschutzverfahren) und 5 Sa 139/16 (Hauptsacheverfahren).