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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16   

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https://dejure.org/2017,14204
LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16 (https://dejure.org/2017,14204)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2017 - 2 Sa 395/16 (https://dejure.org/2017,14204)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 2 Sa 395/16 (https://dejure.org/2017,14204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anl 14 § 1 Abs 5 S 1 DCVArbVtrRL, Anl 14 § 1 Abs 5 S 6 DCVArbVtrRL, Anl 14 § 1 Abs 5 S 2 DCVArbVtrRL
    Urlaubsabgeltung - Verfall des übergesetzlichen Urlaubs - Ausschlussfrist - Deutscher Caritasverband

  • IWW

    § 125 SGB IX, § ... 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. a ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 524 ZPO, § 366 Abs. 2 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG, § 13 Abs. 1 BUrlG, §§ 4, 5 BUrlG, § 134 BGB, § 139 BGB, §§ 305 ff BGB, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetretenen Erholungsurlaubs nach den AVR des Caritasverbandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsvertragsrichtlinien; Ausschlussfrist; Ausschlussfrist; Caritas; Fristenregime; Streitgegenstand; Tilgungsbestimmung; Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de

    Abgeltung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetretenen Erholungsurlaubs nach den AVR des Caritasverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Dies gilt auch für den Mehrurlaub ( BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 17, NZA 2012, 987 ).

    Die Vertragsparteien können Urlaubsansprüche, die den durch die Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln ( BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 11, NZA 2012, 987 ).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Soweit das Arbeitsgericht der Klägerin gleichwohl Urlaubsabgeltung für sieben Urlaubstage aus dem Jahr 2014 unter Zugrundelegung eines Urlaubsanspruchs von 27 Arbeitstagen für das Jahr 2014 (20 Arbeitstage ungekürzter gesetzlicher Mindesturlaub und - gekürzter - weitergehender Urlaubsanspruch von sieben Arbeitstagen) zuerkannt hat, die vom Streitgegenstand der Klage nicht mit umfasst war, ist der darin liegende Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ( vgl. BAG 05. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - Rn. 12, NZA 1996, 594 ) dadurch geheilt worden, dass die Klägerin mit ihrer Berufungserwiderung und Anschlussberufung die Zurückweisung der Berufung beantragt und sich sowohl die vom Arbeitsgericht zuerkannte Abgeltung von sieben Urlaubstagen aus dem Jahr 2014 zu eigen gemacht als auch den erstinstanzlichen Klageanspruch auf Abgeltung von zehn Urlaubstagen aus dem Jahr 2013 weiterverfolgt hat.

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei den Urlaubsansprüchen aus verschiedenen Urlaubsjahren um unterschiedliche Streitgegenstände handelt ( vgl. BAG 05. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - Rn. 12, NZA 1996, 594 ), reicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2013 zur Wahrung der Ausschlussfrist in Bezug auf Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2014 nicht aus ( vgl. hierzu BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 22, NZA-RR 2016, 330 ).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Maßstab der Rechtskontrolle ist wie bei Tarifverträgen, ob die Regelung gegen die Verfassung, höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstößt ( BAG 19. April 2012- 6 AZR 677/10 - Rn. 23 und 24, juris ).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Der dort angeordnete Verfall ist unabhängig davon wirksam, ob der Anspruch auf die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs oder auf die Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs gerichtet ist ( vgl. zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland BAG 09. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 32, NZA 2012, 166 ).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Noch weniger können die Arbeitsvertragsparteien zulasten des Arbeitnehmers vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichen ( BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21 und 22, juris ).
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Bei der Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist, die hier in § 23 Abs. 1 der unstreitig auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren AVR enthalten ist, handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, die von Amts wegen zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27, juris ).
  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 765/12

    Urlaub - tarifliche Kürzungsbestimmung bei Ausscheiden im Kalenderjahr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Soweit die Kürzungsregelung wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 BUrlG i.V.m. § 134 BGB und wegen Eingriffs in den gesetzlichen Mindesturlaub unwirksam ist, wäre eine tarifliche Regelung gemäß § 139 BGB insoweit aufrechtzuerhalten, als sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte den gesetzlichen Mindesturlaub nicht kürzen würde, was bedeutet, dass bei einem unterjährigen Ausscheiden eine Kürzung des gesamten 30-tägigen Urlaubsanspruchs allenfalls dazu führen kann, dass sich der Urlaubsanspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen reduziert ( vgl. BAG 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 17, juris ).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Auch wenn man davon ausgeht, dass bei einer Rechtskontrolle der Arbeitsvertragsrichtlinien - anders als bei Tarifverträgen - im Hinblick darauf, dass im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine geltungserhaltende Reduktion nicht vorgesehen ist, ein Verstoß gegen § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG dazu führt, dass die Kürzungsregelung insgesamt unwirksam ist ( vgl. BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 20, NZA 2015, 827 ), auch wenn im Einzelfall der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten wird, wäre ein Anspruch der Klägerin auf Abgeltung von sieben Urlaubstagen aus dem Jahr 2014 jedenfalls verfallen.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) im Umfang von 20 Arbeitstagen wurde mithin in Höhe der gewährten 16 Urlaubstage erfüllt, ohne dass es hierzu einer entsprechenden Tilgungsbestimmung bedurfte ( vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 13, NZA 2015, 1005 ).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16
    Denn es handelt sich insoweit um einen einheitlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, der auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen beruht ( BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 10, NZA-RR 2016, 235 ).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21

    Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime -

    Eine tarifliche Regelung, nach der der bloße Urlaubsantritt genügt, weicht damit erheblich von der gesetzlichen Regelung ab (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 14; 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 16, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 02. Juli 2017 - 2 Sa 395/16 - Rn. 42; jeweils zitiert nach juris).
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