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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18   

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https://dejure.org/2019,21550
LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18 (https://dejure.org/2019,21550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18 (https://dejure.org/2019,21550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. April 2019 - 6 TaBV 18/18 (https://dejure.org/2019,21550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 121 Abs 1 S 1 BGB, § 14a Abs 3 S 1 BetrVG, § 14a Abs 3 S 2 Halbs 2 BetrVG, § 14a Abs 4 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG
    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfung von Wahlvorschlägen

  • IWW

    § 14 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § ... 14 Abs. 4 BetrVG, § 14 Abs. 5 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 222 Abs. 1 ZPO, § 167 ZPO, § 14 a Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 14 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 14 a Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG, §§ 92 Abs. 1 Satz 3, 85 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 2
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Wahlanfechtung bei Zweckwidrigkeit oder Missbrauch

  • rechtsportal.de

    Betriebsratswahl; Prüfung; Rechtsschutzbedürfnis; Stützunterschriften; Verfahren; vereinfachtes; einstufiges; Wahlausschreiben; Wahlvorschlag; Wahlvorstand; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl; Prüfung von Wahlvorschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18
    a) Da das Verfahrensrecht einen umfassenden Justizgewährungsanspruch sicherzustellen hat, kann einem Antrag nur ausnahmsweise aus Gründen einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Prozessbetreibung das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden; das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, das ausschließlich zum Zwecke rechtlich missbilligter Ziele eingeleitet wird (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 21, mwN, zitiert nach juris).

    Ob ein fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einen die Betriebsratswahl anfechtenden Beteiligten sich auf die anderen Beteiligten auswirken könnte, wo die Einhaltung von Wahlvorschriften nicht nur dem Interesse einzelner Wahlberechtigter oder Personen, die einen Wahlvorschlag einreichen oder auf ihm kandidieren, dient, sondern gleichzeitig dem ordnungsgemäßen Willensbildungsprozess im Betrieb, kann dahinstehen (vgl. (zu § 242 BGB): BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Da der Wahlvorstand am letzten Tag der Einreichungsfrist Vorkehrungen zu treffen hat, um kurzfristig zusammentreten und eingehende Wahlvorschläge prüfen zu können (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26, zitiert nach juris), wäre es angesichts der überschaubaren Größe des Betriebes selbst bei Einreichung der Wahlvorschläge am letzten Tag der Einreichungsfrist ohne weiteres möglich gewesen, dass die Einreicher bei einer rechtzeitigen - wenn auch schriftlich zu verfassenden - Mitteilung der fehlenden Stützunterschrift diese noch hätten beibringen können.

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18
    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 TaBV 21/17 - Rn. 29; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO) .

    Zu prüfen sind alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand unschwer erkennen kann; eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste entspricht nicht den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18
    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 TaBV 21/17 - Rn. 29; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18
    Selbst wenn auf den Wahlvorschlägen, auf denen jeweils nur ein - der einreichende - Kandidat angegeben war, der jeweilige Einreicher sein Einverständnis mit der Kandidatur per Unterschrift erklärt hätte und dies als Unterstützung des eigenen Wahlvorschlags gewertet würde (vgl. hierzu BAG 06. November 2013 - 7 ABR 65/11 - Rn. 18, 25, zitiert nach juris), wiesen die Wahlvorschläge bei ihrer Einreichung keine zwei Stützunterschriften auf.
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