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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08   

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https://dejure.org/2008,5026
LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08 (https://dejure.org/2008,5026)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2008 - 7 Sa 250/08 (https://dejure.org/2008,5026)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 7 Sa 250/08 (https://dejure.org/2008,5026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft als Grund für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses; Kirchenaustritt des Arbeitnehmers als eine nach dem Selbstverständnis des kirchlichen Arbeitgebers schwerwiegende Pflichtverletzung; ...

  • Judicialis

    AGG § 8; ; AGG § 9 Abs. 1; ; AGG § 9 Abs. 2; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 512 ff.; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; AVR § 4 Abs. 2; ; AVR § 14 Abs. 2 Buchst. b

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung durch kirchlichen Tendenzbetrieb nach Kirchenaustritt

  • infranken.de (Pressebericht, 21.06.2010)

    Die Sonderregeln der Kirche

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kirchenaustritt: Altenheim darf Pflegerin entlassen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Kirchenaustritt des Arbeitnehmers als Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigung: Rechtliche Besonderheiten bei Kirchen und ihren Organisationen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08
    Der Kirchenaustritt verträgt sich aus Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985, a.a.O.) muss diesem Gesichtspunkt das von der Verfassung geforderte Gewicht beigemessen werden.

  • ArbG Hamburg, 04.12.2007 - 20 Ca 105/07

    Religionsgemeinschaften können sich nur im sog. "verkündungsnahen Bereich" auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08
    Der vorliegende Fall ist im Übrigen auch nicht mit jenem vergleichbar, der dem Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 04.12.2007 - 20 Ca 105/07 - = ArbuR 2008, 109) zur Entscheidung vorlag.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08
    bb) Lediglich Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundordnung ist für den vorliegenden Fall eine weitere Kündigungsvoraussetzung zu entnehmen (vgl. BAG Urt. v. 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 = NZA 2000, 208), die allerdings erfüllt ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11

    Außerordentliche Kündigung eines Sozialarbeiters der Caritas - schwerwiegender

    Es steht ihm frei, ein Arbeitsverhältnis mit der Kirche zu begründen oder nicht (vgl. auch EGMR, Urteil vom 23.09.2010, 1620/03 (Schüth/Deutschland), NZA 2011, 279 Rdnr. 71; BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10, NZA 2012, 443, Rdnrn. 21 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008, 7 Sa 250/08, Rdnrn. 40 f.).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZN 837/08
    Auf ihre Beschwerde wird für die Klägerin die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 2008 - 7 Sa 250/08 - zugelassen.
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