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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18   

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https://dejure.org/2018,37905
LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18 (https://dejure.org/2018,37905)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18 (https://dejure.org/2018,37905)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2018 - 5 TaBV 1/18 (https://dejure.org/2018,37905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 Alt 4 BetrVG, § 1 TVG
    Ein- und Umgruppierung - Kassierer im Großhandel

  • IWW

    § 99 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 4 BetrVG, § ... 99 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Eingruppierung; Großhandel; Kassenzone; Kassierer; Umgruppierung; Zustimmungsersetzung; Ein- und Umgruppierung; Kassierer im Großhandel

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Eingruppierung von mit der Warenerfassung und dem Kassiervorgang befassten Mitarbeitern eines Großmarkts nach dem Gehaltsrahmenabkommen für die Angestellten des Großhandels Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Da der stationäre Großhandel seine Ware nicht an private Letztverbraucher veräußern darf, hat er nach der Rechtsprechung (vgl. ua. BGH 14.12.2000 - I ZR 181/99 - mwN) zur Wahrung des Großhandelsprivilegs geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um den Privateinkauf zu verhindern.
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Außerdem kann sich aus dem Wortlaut oder dem tariflichen Gesamtzusammenhang auch ergeben, dass die von den Tarifvertragsparteien genannten Beispielstätigkeiten nur der Erläuterung der abstrakten Tätigkeitsmerkmale dienen sollen und die Erfüllung der Merkmale eines Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiels allein noch nicht ausreicht, den Anforderungen der abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu genügen (vgl. BAG 08.03.2006 - 10 AZR 129/05 - Rn. 21 mwN).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ist dann als "selbständig" im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (vgl. BAG 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23 mwN).
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Bauen Tätigkeitsbeispiele wie die der Gehaltsgruppe II GRA ("einfache Kassentätigkeiten ohne Kontrolltätigkeit und Reklamationsbearbeitung"), der Gehaltsgruppe III GRA ("Kassieren auch in Kassenzonen") und der Gehaltsgruppe IV ("Kassieren in Kassenzonen bei höheren Anforderungen ") aufeinander auf, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die erforderliche Wertung, ob sich die Tätigkeit entsprechend den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen der Gehaltsgruppe IV GRA heraushebt, ein Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten der Gehaltsgruppe II und III GRA erforderlich (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Gehaltsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (vgl. BAG 18.02.2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Bei den Aufbaufallgruppen ist zunächst zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Gehaltsgruppen erfüllt (vgl. BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 29/17

    Job-Ticket - Fahrwegpfleger in Einsatzwechseltätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    b) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. BAG 22.03.2018 - 6 AZR 29/17 - Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 15 Sa 86/18

    Eingruppierung eines Baufachwerker / Beton- und Stahlbetonbauer- Lohngruppe 4

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 TaBV 1/18
    Der Begriff " selbständige Ausführung " ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dahin zu verstehen, dass die Tätigkeit ohne direkte Aufsicht oder Leitung auszuführen ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 09.05.2018 - 15 Sa 86/18 - Rn. 90 mwN).
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