Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60594
LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21 (https://dejure.org/2021,60594)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21 (https://dejure.org/2021,60594)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. November 2021 - 8 SaGa 8/21 (https://dejure.org/2021,60594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Befristungsablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 615 ; ZPO § 935 ; ZPO § 937
    Aufenthaltstitel; Befristung; Beschäftigungsinteresse; Verfügungsanspruch; Verfügungsgrund; Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ablauf der Befristung; Einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 615 ; ZPO § 935 ; ZPO § 937
    Kein Verfügungsanspruch bei ungewissem Ausgang des Rechtsstreits im Hauptsacheverfahren; Kein Verfügungsgrund ohne besonderes Beschäftigungsinteresse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Bis zur Entscheidung der ersten Instanz ist nach Ablauf der Kündigungsfrist/ Befristung ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers anzuerkennen (für den Fall des Ablaufs der Kündigungsfrist BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 15.04.2020, 4 Ta 55/20, Rn. 47).

    In solchen Fällen besteht nämlich objektiv gar keine Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, so dass sie auch nicht zum Anlass genommen werden kann, den Arbeitnehmer vorübergehend nicht weiter zu beschäftigen (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.).

    Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlichen Unwirksamkeit ist es gerechtfertigt, für den Weiterbeschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 Ta 55/20 -, Rn. 50).

  • ArbG Rheine, 11.11.2021 - 4 Ca 797/21
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Mit bei dem Arbeitsgericht Ludwigshafen am 21.06.2021 eingegangener Klage (Aktenzeichen 4 Ca 797/21) macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses über den 31.05.2021 hinaus geltend und hat mit Klageerweiterung vom 02.08.2021 auch einen Weiterbeschäftigungsantrag anhängig gemacht.

    der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben, den Antragssteller bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem vor dem ArbG Ludwigshafen zum Aktenzeichen 4 Ca 797/21 anhängigen Entfristungsklageverfahren zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Systemanalyst zu beschäftigen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.08.2021 zum Aktenzeichen 4 Ga 8/21, dem Kläger zugestellt am 12.08.2021, zu ändern und der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben, den Antragssteller/ Kläger bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem von dem Arbeitsgericht Ludwigshafen zum Aktenzeichen 4 Ca 797/21 anhängigen Entfristungsklageverfahren zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Systemanalyst zu beschäftigen.

  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Bis zur Entscheidung der ersten Instanz ist nach Ablauf der Kündigungsfrist/ Befristung ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers anzuerkennen (für den Fall des Ablaufs der Kündigungsfrist BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 15.04.2020, 4 Ta 55/20, Rn. 47).

    Die Unwirksamkeit muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 SaGa 7/14 , Rn. 38 : LAG Köln, Beschluss vom 15.04.2020, 4 Ta 55/20, Rn. 48).

    Nur bei einem solchen Verständnis des Begriffs der offensichtlichen Unwirksamkeit ist es gerechtfertigt, für den Weiterbeschäftigungsanspruch davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien fortbesteht (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 Ta 55/20 -, Rn. 50).

  • ArbG Hamm, 10.08.2021 - 4 Ga 8/21
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.08.2021, Az. 4 Ga 8/21, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.08.2021 zum Aktenzeichen 4 Ga 8/21, dem Kläger zugestellt am 12.08.2021, zu ändern und der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben, den Antragssteller/ Kläger bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem von dem Arbeitsgericht Ludwigshafen zum Aktenzeichen 4 Ca 797/21 anhängigen Entfristungsklageverfahren zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Systemanalyst zu beschäftigen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bzw. Freistellung - unzulässige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Die Unwirksamkeit muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 SaGa 7/14 , Rn. 38 : LAG Köln, Beschluss vom 15.04.2020, 4 Ta 55/20, Rn. 48).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - 5 SaGa 1/12

    Kosten, Kostenentscheidung, Erledigungserklärung, übereinstimmende, Einstweiliges

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften kann keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2019 - 2 SaGa 4/19 -, Rn. 16 ; Urteil vom 08. Mai 2018,- 8 SaGa 1/18 - ; Urteil vom 14.April 2016, - 2 SaGa 3/16 - ; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften kann keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2019 - 2 SaGa 4/19 -, Rn. 16 ; Urteil vom 08. Mai 2018,- 8 SaGa 1/18 - ; Urteil vom 14.April 2016, - 2 SaGa 3/16 - ; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften kann keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2019 - 2 SaGa 4/19 -, Rn. 16 ; Urteil vom 08. Mai 2018,- 8 SaGa 1/18 - ; Urteil vom 14.April 2016, - 2 SaGa 3/16 - ; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 SaGa 4/19

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungstitel im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21
    Das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften kann keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2019 - 2 SaGa 4/19 -, Rn. 16 ; Urteil vom 08. Mai 2018,- 8 SaGa 1/18 - ; Urteil vom 14.April 2016, - 2 SaGa 3/16 - ; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht