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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20 (https://dejure.org/2021,12477)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2021 - 5 Sa 187/20 (https://dejure.org/2021,12477)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 5 Sa 187/20 (https://dejure.org/2021,12477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 5 ArbZG, § 2 Abs 3 ArbZG, § 2 Abs 5 ArbZG, § 4 ArbZG, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Nachtarbeitszuschlag - Pflegekraft - Ausschlussfrist - Direktionsrecht

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit vertraglicher zweistufiger Ausschlussklausel; Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags von 25% für Tätigkeit in der mobilen Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (vgl. BAG 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 16 mwN).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag iHv. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (vgl. BAG 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30 mwN).

    Bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch in der Regel auf 30 % (vgl. BAG 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32 mwN).

    Eine Verringerung kommt auch in Betracht, wenn die Nachtarbeit unvermeidbar ist bzw. überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (vgl. BAG 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 33, 34 mwN).

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass das Bundesarbeitsgericht in der herangezogenen Entscheidung vom 15.07.2020 (10 AZR 123/19 - Rn. 39) angenommen hat, dass sich ein deutlicher Abschlag von zehn Prozentpunkten noch im Rahmen des dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (11.01.2019 - 9 Sa 58/18) zukommenden Beurteilungsspielraums hält, wenn in einem Pflegeheim Nachtarbeit zwingend erforderlich ist.

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Dies schließt alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ein, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 12).

    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 14 mwN), der keine der Parteien entgegengetreten ist.

    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 15 mwN).

    Eine einzelvertragliche Verfallfrist, die wie § 8 des Arbeitsvertrags eine zweistufige Geltendmachung innerhalb eines Zeitraums von jeweils mindestens drei Monaten verlangt, begegnet in AGB-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    (1) Im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes oder - wie hier - der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (3. PflegeArbbV) muss der Anspruch auf den Mindestlohn nach § 1 MiLoG bzw. das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV in einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel klar und deutlich ausgenommen werden (vgl. BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 48; BAG 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 21).

    An den Klauselverwender werden keine unzumutbaren Anforderungen gestellt, wenn man ihm, will er die Intransparenz der Ausschlussfrist wegen fehlender Ausnahme des gesetzlichen Mindestlohns vermeiden, einen Hinweis darauf abverlangt, die vertragliche Ausschlussfrist gelte nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers, die " kraft Gesetzes der vereinbarten Ausschlussfrist " entzogen sind (vgl. BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 51).

    Es kann vom Klauselverwender nicht verlangt werden, die Folgen einer Vertragsbestimmung für alle denkbaren Fallgestaltungen zu erläutern (so ausdrücklich BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 51).

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Dadurch trägt die Klägerin der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, ohne dass dadurch ausgeschlossen wäre, dass sich die begehrte Feststellung im Fall der zwischenzeitlichen Ausübung des Wahlrechts für Zeiträume vor Schluss der mündlichen Verhandlung des Landesarbeitsgerichts auf eine Form des Ausgleichs konkretisiert hat (vgl. zu dieser Form der Antragstellung BAG 13.12.2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 13 mwN).

    Die Klägerin war auch nach dem Fälligwerden der ab dem 01.09.2019 geltend gemachten Ansprüche nicht verpflichtet, insoweit auf Leistungsanträge überzugehen (BAG 13.12.2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 14 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 58/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass das Bundesarbeitsgericht in der herangezogenen Entscheidung vom 15.07.2020 (10 AZR 123/19 - Rn. 39) angenommen hat, dass sich ein deutlicher Abschlag von zehn Prozentpunkten noch im Rahmen des dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (11.01.2019 - 9 Sa 58/18) zukommenden Beurteilungsspielraums hält, wenn in einem Pflegeheim Nachtarbeit zwingend erforderlich ist.
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    (1) Im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes oder - wie hier - der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (3. PflegeArbbV) muss der Anspruch auf den Mindestlohn nach § 1 MiLoG bzw. das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV in einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel klar und deutlich ausgenommen werden (vgl. BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 48; BAG 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 21).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Klauseln mit diesem Inhalt benachteiligen den Arbeitnehmer nicht unangemessen und sind mit den wesentlichen Grundgedanken des gesetzlichen Verjährungsrechts vereinbar (§ 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 BGB), wenn eine Mindestfrist von drei Monaten für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eingehalten ist (vgl. BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 21).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Auch wenn die Klägerin im Nachtdienst von zwei Hilfskräften unterstützt wird, sieht die Berufungskammer im Nachtdienst keine Zeiten minderer Beanspruchung oder "Phasen der Entspannung" (vgl. BAG 11.02.2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 15).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 5 Sa 187/20
    Auch die Formulierung, dass " unabdingbare gesetzliche Ansprüche " von der Verfallklausel ausgenommen sind, ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG 30.01.2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 25 ff).
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