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LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2012 - 1 Ta 77/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 39 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 5 GKG 2004, § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 278 Abs 6 ZPO
Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich - Streit um den Bestand eines Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisses - Vergleichsmehrwert bei Miterledigung eines Dienstordnungsverfahrens - IWW
GKG § 52 Abs. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Gegenstandswert für einen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Dienstordnungsangestellten und die Einstellung des Dienstordnungsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert für Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Dienstordnungsangestellten und Einstellung des Dienstordnungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.04.2012 - 2 Ca 323/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2012 - 1 Ta 77/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2012 - 1 Ta 77/12
Wo trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, darf auch keine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG erfolgen (vgl. etwa BGH 29.01.1987 NJW-RR 1987, 1148).