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LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 111 Abs 2 ArbGG
Unzulässigkeit einer Klage vor Abschluss des Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Zulässigkeit einer arbeitsgerichtlichen Klage zwischen Ausbildenden und Auszubildenden setzt von eine vorhergehende Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss voraus; Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage einer Auszubildenden vor Abschluss des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1; ArbGG § 111 Abs. 2 S. 5
Fehlende Erfolgsaussicht für unzulässige Kündigungsschutzklage einer Auszubildenden vor Abschluss des Schlichtungsverfahrens; unbeendetes Schlichtungsverfahren nach Vergleichswiderruf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 18.05.2011 - 3 Ca 706/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80
Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11
Verfolgt der Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber erklärten Rücknahme der Kündigung allein den Kündigungsschutzantrag weiter, so bleibt sein Rechtsschutzinteresse bestehen (BAG v. 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969). - BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11
Besteht - wie vorliegend - ein Schlichtungsausschuss, so ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung der arbeitsgerichtlichen Klage (BAG v. 25.11.1976, AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).