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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11   

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https://dejure.org/2011,19893
LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11 (https://dejure.org/2011,19893)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.08.2011 - 8 Ta 137/11 (https://dejure.org/2011,19893)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. August 2011 - 8 Ta 137/11 (https://dejure.org/2011,19893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 111 Abs 2 ArbGG
    Unzulässigkeit einer Klage vor Abschluss des Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Zulässigkeit einer arbeitsgerichtlichen Klage zwischen Ausbildenden und Auszubildenden setzt von eine vorhergehende Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss voraus; Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage einer Auszubildenden vor Abschluss des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ArbGG § 111 Abs. 2 S. 5
    Fehlende Erfolgsaussicht für unzulässige Kündigungsschutzklage einer Auszubildenden vor Abschluss des Schlichtungsverfahrens; unbeendetes Schlichtungsverfahren nach Vergleichswiderruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11
    Verfolgt der Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber erklärten Rücknahme der Kündigung allein den Kündigungsschutzantrag weiter, so bleibt sein Rechtsschutzinteresse bestehen (BAG v. 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 8 Ta 137/11
    Besteht - wie vorliegend - ein Schlichtungsausschuss, so ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung der arbeitsgerichtlichen Klage (BAG v. 25.11.1976, AP Nr. 4 zu § 15 BBiG).
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