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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15 (https://dejure.org/2019,52022)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.2019 - 6 Sa 205/15 (https://dejure.org/2019,52022)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2019 - 6 Sa 205/15 (https://dejure.org/2019,52022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG
    Kündigungsschutzgesetz - betrieblicher Anwendungsbereich - Differenzvergütung - Ausschlussfrist

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchstabe b, c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 611 a BGB, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 622 Abs. 2 BGB, § 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 356 ZPO, § 613 a Abs. 4 BGB, §§ 611, 615 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 154 Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG, Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 167 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieblicher Anwendungsbereich; einzelvertragliche Ausschlussfrist; regelmäßige Beschäftigtenzahl; abgestufte Darlegungs- und Beweislast; Differenzvergütung; Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz ; Schwellenwert; Kündigungsschutzgesetz ; betrieblicher Anwendungsbereich; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Abweisung der Kündigungsschutzklage, da der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG nicht eröffnet ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    (1) Die Klausel ist als allgemein übliche Vertragsklausel nicht überraschend iSd. § 305c Abs. 1 BGB; sie verstößt angesichts der ausreichenden Länge des Geltendmachungszeitraums nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist wegen der klaren Erlöschensanordnung auch nicht intransparent (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 19 ff. jeweils mwN, zitiert nach juris).

    Der Arbeitsvertrag der Parteien wurde als sog. Altvertrag am 01. September 2013 vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 16. August 2014, das als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 verkündet wurde (BGBl. I S. 1348), abgeschlossen, so dass es - selbst bei Teilunwirksamkeit der Klausel insoweit - bei einer "überschießende" Verfallklausel bleibt, weil eine bei Vertragsschluss transparente Klausel nicht durch eine spätere Änderung der Rechtslage intransparent wird (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 23, mwN; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42, zitiert nach juris) .

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Damit hat der Kläger seine Ansprüche für April und Mai 2014 nicht binnen sechs Monaten schriftlich gegenüber dem Beklagten geltend gemacht, § 167 ZPO findet vorliegend keine Anwendung (vgl. zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen: BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 20 ff. d. A, zitiert nach juris).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Einer größeren Sachnähe des Arbeitgebers und etwaigen Beweisschwierigkeiten des Arbeitnehmers ist durch eine abgestufte Darlegungslast Rechnung zu tragen (BAG 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 539/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Haben Parteien hinsichtlich eines beabsichtigten Vertrages Schriftform vereinbart, so ist nach § 154 Abs. 2 BGB im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Urkunde privatschriftlich errichtet ist (vgl. BAG 19. September 1985 - 2 AZR 539/84 - Rn. 15; vgl. auch zu § 14 Abs. 4 TzBfG: BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 508/83
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Nachdem der Klägervertreter im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer am 08. Oktober 2019 klargestellt hat, dass der Kläger zunächst Ansprüche aus dem Zeitraum von April bis November 2014 geltend macht und sein Klagebegehren hilfsweise auf Ansprüche für Dezember 2014 stützt, ist dem Bestimmtheitserfordernis genügt, da damit eine - noch im Laufe des Rechtsstreits mögliche (vgl. BAG 25. Juni 1986 - 5 AZR 508/83 - Rn. 39, zitiert nach juris) - nachvollziehbare Aufschlüsselung des geltend gemachten Teilbetrags erfolgt ist.
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Anderenfalls ist der Streitgegenstand nicht hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 11, BGH 17. Juli 2008 - IX ZR 96/06 - Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Liegt ein gemeinsamer Betrieb vor, sind die von den beteiligten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer bei der Ermittlung der nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Arbeitnehmerzahl zusammenzurechnen (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 28, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Der Arbeitgeber muss dann nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Darlegungen des Arbeitnehmers sprechen (vgl. insgesamt: BAG 31. August 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 30, mwN, zitiert nach juris) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Haben Parteien hinsichtlich eines beabsichtigten Vertrages Schriftform vereinbart, so ist nach § 154 Abs. 2 BGB im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Urkunde privatschriftlich errichtet ist (vgl. BAG 19. September 1985 - 2 AZR 539/84 - Rn. 15; vgl. auch zu § 14 Abs. 4 TzBfG: BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
    Der Arbeitsvertrag der Parteien wurde als sog. Altvertrag am 01. September 2013 vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 16. August 2014, das als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 verkündet wurde (BGBl. I S. 1348), abgeschlossen, so dass es - selbst bei Teilunwirksamkeit der Klausel insoweit - bei einer "überschießende" Verfallklausel bleibt, weil eine bei Vertragsschluss transparente Klausel nicht durch eine spätere Änderung der Rechtslage intransparent wird (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 23, mwN; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42, zitiert nach juris) .
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

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