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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19 (https://dejure.org/2019,51179)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.2019 - 8 Sa 28/19 (https://dejure.org/2019,51179)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2019 - 8 Sa 28/19 (https://dejure.org/2019,51179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 S 2 DCVArbVtrRL, § 315 BGB, § 106 BGB
    Versetzung an einen anderen Arbeitsort - Anhörung des Arbeitnehmers - Deutscher Caritasverband

  • IWW

    § 37 MAVO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 37 Abs. 2 Satz 2 MAVO, § ... 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 106 GewO, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 305 ff. BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 39 MAVO, § 99 BetrVG, § 21 MAVO, § 21 Abs. 1 S. 4, 5 MAVO, § 4 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT, § 4 Satz 3 MTV, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 612 a BGB, §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 283 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVR § 9 ; BGB § 315 ; GewO § 106
    Anhörung; Arbeitsort; Arbeitsvertrag; Beschäftigung; Direktionsrecht; Ermessen, billiges; Versetzung; Versetzung an einen anderen Arbeitsort; Anhörung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    AVR § 9 ; BGB § 315 ; GewO § 106
    Wirksamkeit einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Es muss sich um Umstände handeln, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll bzw. nicht an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden soll (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 07. Juli 2014 - 3 Sa 541/13 - Rn. 81 ; BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 15; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 26, juris) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28, juris).

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 -, Rn. 29, juris).

    Eine soziale Auswahl - wie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 3 KSchG - findet bei der Versetzung nicht statt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30 f., juris).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Es kann nicht im Interesse einer vertrauensvollen und gedeihlichen Zusammenarbeit in einem Arbeitsverhältnis liegen, dass der Arbeitgeber in bestimmten zeitlichen Abständen den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er weiterhin beabsichtige, von seinem Recht, auch einen anderen Arbeitsort zuzuweisen, Gebrauch zu machen, sobald er es für erforderlich halten werde (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 51 f., juris) .

    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechtes und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechtes, die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (vgl. dazu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 42, juris).

    Da über den reinen Zeitablauf hinaus keine besonderen Umstände ersichtlich sind, aufgrund derer der Kläger auf die Einteilung hätte vertrauen dürfen, kann er allein aus seiner langen Betriebszugehörigkeit und der bisherigen Zuweisung von Rufbereitschaftsdiensten keine Ansprüche auf Zuweisung bestimmter gleichartiger Arbeiten für alle Zukunft ableiten (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 30 ; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17

    Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt, hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen ( Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 38 , juris).

    Da über den reinen Zeitablauf hinaus keine besonderen Umstände ersichtlich sind, aufgrund derer der Kläger auf die Einteilung hätte vertrauen dürfen, kann er allein aus seiner langen Betriebszugehörigkeit und der bisherigen Zuweisung von Rufbereitschaftsdiensten keine Ansprüche auf Zuweisung bestimmter gleichartiger Arbeiten für alle Zukunft ableiten (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 30 ; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50, juris).

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Insofern ist die zu § 99 BetrVG entwickelte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend heranzuziehen, wonach es hinsichtlich betriebsratsseitig bereits bekannter Tatsachen keiner Information seitens des Arbeitgebers bedarf (BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18; Rn. 58, juris).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Arbeitgeber den Fehler bei der Willensbildung des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst bzw. beeinflusst hat (BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 59, juris).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 2 AVR ähnelt der in § 4 Abs. 1 Satz 2 TVöD / TVL (früher § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT) zu der das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2018 (6 AZR 116/17, Rn. 37, juris) entschieden hat, dass der Zweck dieses Anhörungsrechts es nicht verlange, die Maßnahme nur deshalb als unwirksam anzusehen, weil die danach erforderliche Anhörung unterblieben sei.

    Gegen die Unwirksamkeit der Versetzung allein aufgrund der fehlenden Anhörung des Arbeitnehmers spricht auch, dass es bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber den ihm zustehenden Spielraum billigen Ermessens gewahrt hat, lediglich auf das Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung und nicht auf die tatsächlich vom Arbeitgeber vorgenommene Abwägung ankommt (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; LAG Rheinland-Pfalz 27. November 2018 - 8 Sa 97/18 Rn. 56 , juris).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Darüber hinaus stellt die Einteilung zu Bereitschaftsdiensten weder eine Gegenleistung für die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit des Klägers dar, noch hat die Beklagte dem Kläger einen Anspruch auf Einteilung zu Bereitschaftsdiensten im Arbeitsvertrag eingeräumt ( vgl. demgegenüber BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 31 ff. [Schadensersatz wegen Entzug des arbeitsvertraglich zugesagten Liquidationsrechts eines Arztes]).

    An der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs wegen der vermeintlich rechtswidrigen Weisung nach den Grundsätzen des Annahmeverzugslohns hat der Kläger im Hinblick auf den berechtigten Verweis des Arbeitsgerichts Koblenz auf die Rechtsprechungsänderung durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 2011 (8 AZR 846/09, Rn. 36 f., juris) in der Berufungsinstanz nicht mehr festgehalten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 18- 20; LAG Rheinland-Pfalz 07. Juli 2014 - 3 Sa 541/13 - Rn. 76 , juris).

    Es muss sich um Umstände handeln, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll bzw. nicht an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden soll (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 07. Juli 2014 - 3 Sa 541/13 - Rn. 81 ; BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 15; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 26, juris) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 233/18

    Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Er entspricht auch dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 AVR-DD, zu dem das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 30. Juli 2019 (5 Sa 233/18, Rn. 39, juris) entschieden hat, dass der Zweck der Anhörungspflicht es nicht erfordere, im Fall einer Verletzung die Versetzung als unwirksam zu behandeln.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2018 - 8 Sa 97/18

    Wirksamkeit einer Versetzung: Versetzungsklausel - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Gegen die Unwirksamkeit der Versetzung allein aufgrund der fehlenden Anhörung des Arbeitnehmers spricht auch, dass es bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber den ihm zustehenden Spielraum billigen Ermessens gewahrt hat, lediglich auf das Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung und nicht auf die tatsächlich vom Arbeitgeber vorgenommene Abwägung ankommt (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; LAG Rheinland-Pfalz 27. November 2018 - 8 Sa 97/18 Rn. 56 , juris).
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19
    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1982 (2 AZR 233/81, Rn. 31ff.) betrifft hingegen die Auslegung einer Tarifvorschrift (§ 2 Abs. 5 Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht), deren Wortlaut mit § 9 Abs. 1 Satz 2 AVR nicht vergleichbar ist.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2018 - 1 Sa 507/17

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts können aber auch Gegenstand einer negativen Feststellungsklage sein (Preis, in: Preis, Der Arbeitsvertrag, 5. Aufl. 2015, D 30 Direktionsrecht und Tätigkeitsbeschreibung, Rn. 278; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. November 2019 - 8 Sa 28/19, Rn. 99, juris).

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12, Rn. 18 ff., juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. November 2019 - 8 Sa 28/19, Rn. 105, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2014 - 3 Sa 541/13, Rn. 76, juris).

    Daher ist es nur eine Folge der langjährigen Tätigkeit und begründet - allein - keine Konkretisierung auf einen bestimmten Arbeitsort, dass ein Arbeitnehmer sich im Laufe der Zeit bezüglich der Gestaltung seines persönlichen Umfeldes an der ausgeübten Tätigkeit und insbesondere am Ort seiner Arbeitsleistung ausrichtet (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. November 2019 - 8 Sa 28/19, Rn. 112, juris).

    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt, hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. November 2019 - 8 Sa 28/19, Rn. 168, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17, Rn. 38, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Vor diesem Hintergrund kann ebenso dahinstehen, ob auf der Position des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr zuletzt noch Rufbereitschaft zu verrichten war oder nicht und ob der Kläger in der früheren Tätigkeit einen Anspruch auf Zuweisung von Rufbereitschaft hatte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05. November 2019 - 8 Sa 28/19 - Rn. 191 f., zitiert nach juris).
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