Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 442/12 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 8 Sa 442/12 (https://dejure.org/2013,12023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
Verdachtskündigung wegen Unterschlagung - Ausschlussfrist - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdachtskündigung bei Einbehalt eines Geldbetrages durch Restaurantmanagerin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
Verdachtskündigung bei Einbehalt eines Geldbetrages durch Restaurantmanagerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Begründeter Verdacht der Unterschlagung vereinnahmter Altfettentgelte rechtfertigt die Kündigung eines Restaurantmanagers
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.08.2012 - 2 Ca 2101/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 442/12
- BAG, 19.09.2013 - 2 AZN 593/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 442/12
Dem Zweck des § 626 Abs. 2 BGB, dem betroffenen Arbeitnehmer innerhalb begrenzter Zeit Klarheit darüber zu verschaffen, ob auf einen bestimmten Sachverhalt eine außerordentliche Kündigung gestützt wird, ist ausreichend Rechnung getragen, wenn die Ausschlussfrist in dem Zeitpunkt beginnt, in dem die Ermittlungen bei der gebotenen Eile hätten abgeschlossen werden können (BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).