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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11   

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https://dejure.org/2012,8824
LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11 (https://dejure.org/2012,8824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2012 - 3 Sa 612/11 (https://dejure.org/2012,8824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2012 - 3 Sa 612/11 (https://dejure.org/2012,8824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 314 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 60 Abs 1 HGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Vertriebsleiters wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot durch Abwerbung von Arbeitnehmern - Abmahnung

  • IWW

    BGB § 626 HGB § 60

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Vertriebsleiters bei gezielter Abwerbung unterstellter Mitarbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsleiters bei gezielter Abwerbung unterstellter Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch eine Abwerbung von Arbeitnehmern herbeigeführt ( BAG 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 - Rn. 34, [juris]; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 604/05 - Rn. 74, [juris] ).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 461; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, NZA 2008, 1415; 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 162 ) ist dem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 461; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, NZA 2008, 1415; 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 162 ) ist dem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 461; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, NZA 2008, 1415; 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 162 ) ist dem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. zuletzt BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, NZA 2011, 1027 m.w.N. ) bedarf es ausnahmsweise keiner Abmahnung, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11
    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch eine Abwerbung von Arbeitnehmern herbeigeführt ( BAG 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 - Rn. 34, [juris]; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 604/05 - Rn. 74, [juris] ).
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