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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17 (https://dejure.org/2018,16944)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2018 - 6 Sa 375/17 (https://dejure.org/2018,16944)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2018 - 6 Sa 375/17 (https://dejure.org/2018,16944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, Art 3 EGRL 23/2001, Art 16 EUGrdRCh, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang â€" tarifliche Ausschlussfrist

  • IWW

    § 247 BGB, § ... 613a Abs. 5 BGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 Abs. 1, 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 222 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG, § 293 ZPO, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, Art. 3 RL 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, § 2 KSchG, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 291 BGB, §§ 91, 92 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung gegenüber der Betriebserwerberin bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein "Tarifentgelt"

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung gegenüber der Betriebserwerberin bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein "Tarifentgelt"

  • rechtsportal.de

    Ausschlussfrist, tarifliche; Berufungsbegründung; Betriebsübergang; Bezugnahme, dynamische; Bezugnahme, einzelvertragliche; Bezugnahmeklausel, dynamische; Formularvertrag; Tariflohnerhöhung; Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 42 mwN, zitiert nach juris).

    Ab diesem Zeitpunkt waren die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Seit 2007 hält das Bundesarbeitsgericht, dem sich die Berufungskammer anschließt, an dieser Auslegungsregel nicht mehr fest, wendet sie jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 20, aaO).

    Nachdem der EuGH auf die Vorlage das Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2015 (- 4 AZR 95/14) mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) entschieden hat, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (zitiert nach juris) entschieden, dass die deutsche Rechtsordnung in diesem Sinne solche sowohl einvernehmlichen Änderungsmöglichkeiten als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten in Gestalt einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG vorsieht (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff., aaO).

    Die Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollumfänglich an und verweist hinsichtlich der Darstellung der Gründe im Einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen Ausführungen im Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (Rn. 46 bis 58, aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 4 Sa 478/14

    Klage auf (Weiter-)Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz teile in seinen Entscheidungen in den Verfahren 4 Sa 481/14 und 4 Sa 478/14 ihre Auffassung.

    Auch aus dem Überleitungstarifvertrag zwischen der Rechtsvorgängerin der Beklagten und der seiner Zeit zuständigen Gewerkschaft HBV vom 13. Dezember 1993 lasse sich der Anspruch nicht herleiten, es werde auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2015 - 4 Sa 478/14 - Bezug genommen.

    Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2015 - 4 Sa 478/14 -, auf die sich das angegriffene Urteil vollständig bezogen und daher die Entscheidungsgründe auf weniger als einer Seite abgehandelt habe, habe sich der Kläger überhaupt nicht befasst.

    Dass er nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2015 - 4 Sa 478/14 - (zitiert nach juris) , an der sich das Arbeitsgericht orientiert hat, demgegenüber ein sog. "Altfall" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegen hat, ist hierbei unerheblich, zumal die erstinstanzliche Entscheidung an dieser Stelle auch eigene Ausführungen enthält, die der Kläger ausdrücklich angegriffen hat.

    Um einen solchen "Altfall" handelt es sich vorliegend - anders als in der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04. Oktober 2015 - 4 Sa 478/14 - angesichts des im September 2005 geschlossenen Arbeitsvertrages jedoch nicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Weitergabe von Tariflohnerhöhungen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Eine Bezifferung war entbehrlich, da die Höhe der Ansprüche auch über Februar 2014 hinaus für die Beklagte ohne weiteres errechenbar war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 81, LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 57, jeweils zitiert nach juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne weiteres davon ausgehen, dass er seine Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (vgl. BAG 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f. mwN. zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 59, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 85, aaO).

    Die Beklagte konnte auch nicht davon ausgehen, der Kläger habe zwischenzeitlich von seiner Forderung Abstand genommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 60, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 22. Januar 2014 - 4 Sa 325/13 - Rn. 57 f., zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 25. April 2016 - 3 Sa 529/15 - Rn. 80, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 85, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 2 Sa 253/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - auflösende Bedingung - Tarifbindung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Eine Bezifferung war entbehrlich, da die Höhe der Ansprüche auch über Februar 2014 hinaus für die Beklagte ohne weiteres errechenbar war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 81, LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 57, jeweils zitiert nach juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne weiteres davon ausgehen, dass er seine Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (vgl. BAG 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f. mwN. zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 59, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 85, aaO).

    Die Beklagte konnte auch nicht davon ausgehen, der Kläger habe zwischenzeitlich von seiner Forderung Abstand genommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 60, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 22. Januar 2014 - 4 Sa 325/13 - Rn. 57 f., zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 25. April 2016 - 3 Sa 529/15 - Rn. 80, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 85, aaO).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Ungeachtet der zeit- und inhaltsdynamischen Regelung in Ziff. 2 AV darf der durchschnittliche Arbeitnehmer jedenfalls bei einer Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt wie vorliegend idR redlicherweise davon ausgehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde nicht für die Dauer des Arbeitsverhältnisses statisch sein, sondern solle sich entsprechend den tariflichen Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags verändern; ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 521/15 - Rn. 36, mwN, zitiert nach juris).

    Der Verweis der Berufung im Schriftsatz vom 28. Februar 2018 auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 4 AZR 521/15 - ua. ändert hieran nichts.

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Das Berufungsgericht hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 07. Juni 2016 im Einvernehmen mit den Parteien bis zur Entscheidung des EuGH in Sachen C-680/15 ua. ausgesetzt.

    Nachdem der EuGH auf die Vorlage das Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2015 (- 4 AZR 95/14) mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) entschieden hat, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - (zitiert nach juris) entschieden, dass die deutsche Rechtsordnung in diesem Sinne solche sowohl einvernehmlichen Änderungsmöglichkeiten als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten in Gestalt einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG vorsieht (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff., aaO).

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne weiteres davon ausgehen, dass er seine Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (vgl. BAG 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f. mwN. zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 253/17 - Rn. 59, aaO; LAG Rheinland-Pfalz 28. Juni 2016 - 8 Sa 528/15 - Rn. 85, aaO).
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Enthält die Berufungsbegründung immerhin zu einem Streitpunkt eine § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (vgl. BGH 06. Dezember 2011 - II ZB 21/10 - Rn. 7, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will; eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden; für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 17, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 14 f. mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 Sa 325/13

    Klage auf Zahlung tariflicher Leistungen - Urlaubsgeld - Sonderleistung -

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 4 Sa 481/14

    Klage auf (Weiter-)Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen nach Betriebsübergang

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