Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 11 Sa 517/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 604 Abs 1 BGB, § 604 Abs 2 BGB, § 604 Abs 3 BGB
Bestimmtheitsanforderungen an den Klageantrag - Herausgabebegehren - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe leihweise eingebrachter Gegenstände der Arbeitnehmerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Einbringen von Sachen durch die Arbeitnehmerin - Rückgabepflicht
- arbeitsrecht-hessen.de
Einbringen von Sachen durch die Arbeitnehmerin - Rückgabepflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 604; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Herausgabe leihweise eingebrachter Gegenstände der Arbeitnehmerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.09.2012 - 3 Ca 689/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 11 Sa 517/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 11 Sa 517/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 11 Sa 517/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen) ist e in Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet.
- LAG Hessen, 26.11.2013 - 13 Sa 972/13
Herausgabe von Arbeitsmitteln
Dabei können auch generalisierende Formulierungen im Einzelfalls unvermeidlich sein (BAG vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 -, NZA 2012, 501; BAG vom 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 -, NZA 2011, 1169; LAG Rheinland-Pfalz vom 06. Juni 2013 - 11 Sa 517/12 -, zitiert nach juris).