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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2018 - 2 Sa 444/17   

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https://dejure.org/2018,43272
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2018 - 2 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,43272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2018 - 2 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,43272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2018 - 2 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,43272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzugslohn; Arbeitsbedarf; Beweisaufnahme; Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2018 - 2 Sa 444/17
    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ).
  • LAG Niedersachsen, 25.11.2021 - 6 Sa 216/21

    Unverschuldetes Versäumen einer Rechtsmittelfrist; Schutz des Existenzminimums

    Das durch Bedürftigkeit begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt mit der notwendigen Vertretung zur Vornahme von fristwahrenden Prozesshandlungen zu beauftragen, begründet eine unverschuldete Versäumung von Rechtsmittelfristen, wenn die Partei alles in ihren Kräften Stehende und ihr Zumutbare getan hat, die Frist zu wahren (LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2018 - 2 Sa 444/17 - Rn. 22).
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