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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19 (https://dejure.org/2019,52023)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2019 - 7 Sa 120/19 (https://dejure.org/2019,52023)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2019 - 7 Sa 120/19 (https://dejure.org/2019,52023)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 AGG, § 7 AGG, § 15 AGG, § 22 AGG
    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

  • IWW

    § 2 Abs. 2 SGB IX, § ... 164 Abs. 1 SGB IX, Art. 33 Abs. 2 GG, § 5 Abs. 4 AGG, § 1 AGG, § 22 AGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 2 S. 1 AGG, §15 Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, §§ 7, 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 AGG, § 6 Abs. 2 S. 1 AGG, § 6 AGG, §§ 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 S. 1 AGG, § 7 AGG, § 2 Abs. 1 SGB IX, § 3 BGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 5 AGG, Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, § 82 S. 2 SGB IX, § 154 Abs. 2 SGB IX, §§ 154 ff. SGB IX, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 14 Abs. 1 S. 2 SchwbG, § 25 Abs. 2 SchwbG, § 23 Abs. 2 S. 1 SchwbG, § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 72 Abs. 4 BPersVG, § 164 Abs. 1 S. 10 SGB IX, § 178 Abs. 2 S. 4 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderung; Benachteiligung; Benachteiligungsverbot; Entschädigung; Indiz; Kausalzusammenhang; Schadensersatz; Stellenbesetzung; Keine Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines nicht berücksichtigten Bewerbers wegen Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Einen Erfahrungssatz gibt, wonach jede Ungleichbehandlung auf diskriminierenden Motiven beruht, gibt es nicht (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 57 mwN.).

    Dies gilt vor allem deshalb, weil jeder Mensch zwangsläufig mehrere der in § 1 AGG genannten Merkmale aufweist (BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 37; 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 57,jeweils mwN.).

    68 Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37 mwN.) davon auszugehen, dass Verstöße gegen gesetzliche Verfahrensregelungen, die zur Förderung der Chancen der schwerbehinderter Menschen geschaffen wurden, eine Indizwirkung im Sinn von § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung begründen können.

    Diese Rechtsprechung betrifft die Verletzung gesetzlicher Vorschriften, ganz überwiegend derjenigen aus dem SGB IX (bspw. die Pflicht zur Anzeige einer freien Stelle gegenüber der Agentur für Arbeit, die unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung [BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff.] sowie die unterbliebene Einladung des Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch nach § 82 S. 2 SGB IX) und das gesetzlich vorgesehene Erfordernis der Darlegung der Gründe der getroffenen Entscheidung (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37 mwN.), nicht jedoch vom Arbeitgeber selbst aufgestellte Programmsätze.

    Anders als ein öffentlicher Arbeitgeber kann ein privater Arbeitgeber über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich und die dafür geforderten Qualifikationen des Stelleninhabers ebenso wie darüber, ob er bei seiner Auswahlentscheidung von einzelnen dieser geforderten Qualifikationen abweicht, frei entscheiden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 -Rn. 30).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 26; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, jeweils mwN.).

    Der Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 50 im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. eine Schwerbehinderung, festgestellt ist, unterfällt dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 27 mwN.).

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

    Gerade für Bewerbungsverfahren enthalten die Vorschriften des SGB IX einen umfassenden Pflichtenkatalog, dem entsprechende Rechte der Schwerbehindertenvertretung und einzelner schwerbehinderter Bewerber entnommen werden können (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35).

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    § 15 Abs. 2 S.1 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein, weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht notwendig ist (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 11).

    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinn von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinn von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 44; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 41; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 24; jeweils mwN.).

    Diese Rechtsprechung betrifft die Verletzung gesetzlicher Vorschriften, ganz überwiegend derjenigen aus dem SGB IX (bspw. die Pflicht zur Anzeige einer freien Stelle gegenüber der Agentur für Arbeit, die unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung [BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff.] sowie die unterbliebene Einladung des Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch nach § 82 S. 2 SGB IX) und das gesetzlich vorgesehene Erfordernis der Darlegung der Gründe der getroffenen Entscheidung (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37 mwN.), nicht jedoch vom Arbeitgeber selbst aufgestellte Programmsätze.

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 TaBV 6/16

    Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung - US-Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Es kommt insoweit weiterhin das SchwbG vom 16. Januar 1991 zur Anwendung (LAG Rheinland-Pfalz 13. Juni 2016 - 3 TaBV 6/16 - Rn. 23; 26. Februar 2016 - 1 TaBV 24/15 - Rn. 18, jeweils mwN.).

    Sie sieht kein Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Vorstellungsgesprächen vor (LAG Rheinland-Pfalz 13. Juni 2016 - 3 TaBV 6/16 - Rn. 24).

    Es genügte daher die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Treffen der endgültigen Entscheidung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Juni 2016 - 3 TaBV 6/16 - Rn. 25).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Das folgt bereits aus dem Umstand, dass er eine Bewerbung eingereicht hat (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 53).

    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinn von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinn von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 44; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 41; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 24; jeweils mwN.).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 45; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 42, jeweils mwN.).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Art. 56 Abs. IX ZA-NTS enthält eine statische Verweisung auf das BPersVG i. d. F. vom 16. Januar 1991 (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 15).

    Dabei erfasst der in Art. 56 Abs. IX ZA-NTS verwendete Begriff der "Betriebsvertretung" nicht nur ein auf die gesamte Belegschaft eines Betriebs oder einer Dienststelle bezogenes Vertretungsgremium wie Betriebsrat oder Personalrat, sondern jede Form der kollektiven Vertretung der Arbeitnehmer durch ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 45; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 42, jeweils mwN.).

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinn von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinn von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 44; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 41; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 24; jeweils mwN.).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 45; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 42, jeweils mwN.).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Arbeitgeber ist also derjenige, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis bittet (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 25).

    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 26; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, jeweils mwN.).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinn von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinn von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 44; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 41; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 24; jeweils mwN.).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54; 19. Mai 2016 - 8 AZR 477/14 - Rn. 45; 19. Mai 2016 - 8 AZR 583/14 - Rn. 42, jeweils mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2015 - 5 Sa 285/15

    US-Stationierungsstreitkräfte - Stellenbesetzung - Bestenauslese

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 TaBV 24/15

    Anfechtung der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlgeheimnis

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

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