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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 Sa 380/15   

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https://dejure.org/2016,8942
LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 Sa 380/15 (https://dejure.org/2016,8942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.04.2016 - 5 Sa 380/15 (https://dejure.org/2016,8942)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. April 2016 - 5 Sa 380/15 (https://dejure.org/2016,8942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässiger Einspruch gegen Versäumnisurteil bei schuldhafter Versäumung der Einspruchsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 59; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Einspruchsfrist; Überprüfungspflichten; Verschulden; Wiedereinsetzung; Versäumte Einspruchsfrist

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 59 S. 1
    Unzulässiger Einspruch gegen Versäumnisurteil bei schuldhafter Versäumung der Einspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 556/14

    Versäumte Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 Sa 380/15
    Werden einem Rechtsanwalt die Handakten zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift oder - wie hier - zwecks Fertigung eines Einspruchs nebst Begründung vorgelegt, hat er neben der Prüfung der Frist auch die ordnungsgemäße Notierung der zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden Einspruchsfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (vgl. BAG 18.06.2015 - 8 AZR 556/14 - Rn. 13 mwN, Juris).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 Sa 380/15
    Denn die Bearbeitung ist erst dann abgeschlossen, wenn der fristgebundene Schriftsatz vom Rechtsanwalt unterzeichnet und zur Weiterleitung an das Gericht freigegeben worden ist (vgl. BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14 - Rn. 8-10, MDR 2015, 417).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14

    Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 Sa 380/15
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung der Beklagten mit rechtskräftigem Urteil vom 14.08.2014 (3 Sa 79/14 - Juris) zurückgewiesen.
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